Leitfaden · Risikobeurteilung

Risikobeurteilung für eine Maschine erstellen: Anleitung nach EN ISO 12100

Die Risikobeurteilung ist die Grundlage jeder sicheren Maschine und Pflicht für die CE-Kennzeichnung. Der Hersteller ermittelt darin systematisch alle Gefährdungen, schätzt die Risiken ein und mindert sie nach dem dreistufigen Verfahren der EN ISO 12100. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine Risikobeurteilung normgerecht aufbauen, ob Sie sie selbst erstellen oder erstellen lassen.

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Was ist eine Risikobeurteilung und wer muss sie erstellen?

Eine Risikobeurteilung ist die systematische Ermittlung, Einschätzung und Bewertung aller Gefährdungen einer Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus, mit dem Ziel, die Risiken auf ein vertretbares Maß zu mindern. Die Grundnorm ist EN ISO 12100. Erstellen muss sie der Hersteller der Maschine, also wer sie in Verkehr bringt. Ohne dokumentierte Risikobeurteilung darf keine Maschine mit CE-Kennzeichnung ausgeliefert werden, sie ist Pflichtbestandteil der technischen Dokumentation.

Rechtsgrundlage: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I (bis 19.01.2027), Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Anhang III (ab 20.01.2027); Grundnorm EN ISO 12100.
Rechtlicher Rahmen

Warum die Risikobeurteilung Pflicht ist

Die Pflicht zur Risikobeurteilung ergibt sich direkt aus dem europäischen Produktrecht. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung, nicht Kür.

Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt in Anhang I ausdrücklich, dass der Hersteller eine Risikobeurteilung durchführt, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Beurteilung konstruiert und gebaut werden. Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Richtlinie ohne Übergangsfrist ab. Sie führt die Pflicht in Anhang III fort und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Risikobeurteilung bleibt also zwingender Ausgangspunkt der gesamten Konstruktion.

EN ISO 12100 als Grundnorm

Die Rechtsakte sagen, was erreicht werden muss. Die Norm sagt, wie. EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen, Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung" ist die A-Grundnorm für dieses Vorgehen. Sie beschreibt den iterativen Ablauf von der Festlegung der Grenzen über die Gefährdungsidentifikation und Risikoeinschätzung bis zur Risikominderung nach dem dreistufigen Verfahren.

Konformitätsvermutung

EN ISO 12100 ist als harmonisierte Norm gelistet. Wer nach ihr arbeitet, profitiert von der Konformitätsvermutung: Die normgerechte Durchführung der Risikobeurteilung lässt vermuten, dass die zugehörigen grundlegenden Anforderungen an das methodische Vorgehen erfüllt sind. Das erleichtert den Nachweis gegenüber Kunden und Marktüberwachung erheblich.

Ablauf

In 8 Schritten zur Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Die Norm gibt einen iterativen Ablauf vor. Er begleitet die Konstruktion, statt ihr hinterherzulaufen.

Grenzen der Maschine festlegen

Verwendungsgrenzen (bestimmungsgemäßer Gebrauch und vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung), räumliche und zeitliche Grenzen sowie alle Lebensphasen von Transport bis Entsorgung definieren.

Gefährdungen identifizieren

Systematisch alle Gefährdungen erfassen: mechanisch, elektrisch, thermisch, Lärm, Vibration, Strahlung, Werkstoffe, Ergonomie. Anhang B der EN ISO 12100 als Prüfliste nutzen.

Risiko einschätzen

Für jede Gefährdung das Risiko aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit abschätzen. Die Wahrscheinlichkeit ergibt sich aus Expositionshäufigkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses und Möglichkeit zur Vermeidung.

Risiko bewerten

Beurteilen, ob eine Risikominderung erforderlich ist oder das Ziel einer hinreichenden Risikominderung bereits erreicht wurde. Ergebnis entscheidet über den weiteren Ablauf.

Maßnahmen nach 3-Stufen-Verfahren

Risiko mindern in fester Reihenfolge: 1. inhärent sichere Konstruktion, 2. technische und ergänzende Schutzmaßnahmen, 3. Benutzerinformation. Erst wenn Stufe 1 ausgeschöpft ist, folgt Stufe 2.

Iterieren

Nach jeder Maßnahme prüfen, ob neue Gefährdungen entstanden sind und ob das Risiko ausreichend gemindert wurde. Den Ablauf so lange wiederholen, bis das Ziel erreicht ist.

Restrisiken bestimmen

Die verbleibenden Restrisiken benennen und in die Betriebsanleitung übernehmen. Der Anwender muss wissen, welche Gefährdungen trotz aller Maßnahmen bestehen bleiben.

Dokumentieren

Den gesamten Prozess nachvollziehbar festhalten: Grenzen, Gefährdungsliste, Bewertung, Maßnahmen, Restrisiken und Normverweise. Die Dokumentation ist Teil der technischen Unterlagen.

Kern der Norm

Das 3-Stufen-Verfahren der Risikominderung

EN ISO 12100 schreibt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen zwingend vor. Eine spätere Stufe darf eine frühere nicht ersetzen, nur ergänzen.

Stufe Maßnahme Beispiele Wirkung
1 Inhärent sichere Konstruktion Quetschstellen vermeiden, Kräfte begrenzen, ungefährliche Energieformen wählen, Bauteile eigensicher auslegen Beseitigt die Gefährdung an der Quelle, wirkt am zuverlässigsten
2 Technische und ergänzende Schutzmaßnahmen Trennende Schutzeinrichtungen, Lichtgitter, Zweihandschaltung, Not-Halt, Verriegelungen Reduziert das Risiko, wenn die Gefährdung nicht konstruktiv zu beseitigen ist
3 Benutzerinformation Warnhinweise an der Maschine, Piktogramme nach ISO 7010, Angaben in der Betriebsanleitung Informiert über verbleibende Restrisiken, ersetzt keine der vorherigen Stufen

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Checkliste

Was in die dokumentierte Risikobeurteilung gehört

Diese Bestandteile sollte jede vollständige Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 nachweisen.

  • Beschreibung der Maschine und Festlegung ihrer Grenzen (Verwendung, Raum, Zeit, Lebensphasen)
  • Bestimmungsgemäßer Gebrauch und vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
  • Vollständige Liste der identifizierten Gefährdungen je Lebensphase
  • Risikoeinschätzung mit Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit (Risikograph oder Bewertungsmatrix)
  • Risikobewertung: Ist eine Minderung erforderlich?
  • Festgelegte Schutzmaßnahmen nach dem 3-Stufen-Verfahren, jeder Gefährdung zugeordnet
  • Verbleibende Restrisiken und ihre Übernahme in die Betriebsanleitung
  • Verweise auf angewandte Normen (EN ISO 12100 sowie einschlägige B- und C-Normen)
  • Iterative Nachweise: erneute Bewertung nach jeder Maßnahme
  • Angaben zu Verfasser, Datum und Versionsstand
Aus der Praxis

Häufige Fehler bei der Risikobeurteilung

Diese Fehler machen eine Risikobeurteilung angreifbar und kosten am Ende Zeit und Sicherheit.

Nachträglich statt begleitend

Wird die Risikobeurteilung erst nach fertiger Konstruktion geschrieben, kann sie keine Schutzmaßnahmen mehr steuern. Sie beschreibt dann nur, was ohnehin gebaut wurde, und verfehlt ihren Zweck.

Lebensphasen vergessen

Betrachtet wird nur der Normalbetrieb. Transport, Montage, Einrichten, Reinigung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung bergen aber oft die größten Risiken und müssen einzeln bewertet werden.

Fehlanwendung nicht betrachtet

Die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung fehlt. Dabei verlangt die Norm ausdrücklich, auch naheliegendes Fehlverhalten der Bediener in die Beurteilung einzubeziehen.

Schnittstellen bei verketteten Anlagen

Jede Einzelmaschine ist beurteilt, die Übergänge zwischen den Modulen nicht. Gerade an Schnittstellen, gemeinsamen Not-Halt-Kreisen und Materialübergaben entstehen neue Gefährdungen.

Restrisiken nicht übernommen

Die verbleibenden Restrisiken landen nicht in der Betriebsanleitung. Damit fehlt dem Anwender die Information, und die Kette aus Risikobeurteilung und Anleitung ist unterbrochen.

Reihenfolge der Maßnahmen missachtet

Statt zuerst konstruktiv zu entschärfen, wird sofort ein Warnschild angebracht. Das 3-Stufen-Verfahren verlangt jedoch, die inhärent sichere Konstruktion zuerst auszuschöpfen.

Zwei Wege

Erstellen lassen oder selbst erstellen

Ob Sie die Risikobeurteilung abgeben oder im Haus behalten wollen: Für beide Wege gibt es eine passende Lösung.

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  • Vollständige Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Prüfung und Nachbesserung bestehender Beurteilungen
  • Übergreifende Beurteilung verketteter Gesamtanlagen und Schnittstellen
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FAQ

Häufige Fragen zur Risikobeurteilung

Was ist eine Risikobeurteilung für eine Maschine?
Eine Risikobeurteilung ist die systematische Ermittlung, Einschätzung und Bewertung aller Gefährdungen einer Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus, mit dem Ziel, die Risiken auf ein vertretbares Maß zu mindern. Sie ist die methodische Grundlage jeder sicheren Konstruktion und Pflichtbestandteil der technischen Dokumentation für die CE-Kennzeichnung. Die Grundnorm dafür ist EN ISO 12100.
Welche Norm gilt für die Risikobeurteilung?
Maßgeblich ist die EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen, Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung". Sie ist die A-Grundnorm und beschreibt den iterativen Ablauf von der Festlegung der Grenzen über die Gefährdungsidentifikation und Risikoeinschätzung bis zur Risikominderung nach dem dreistufigen Verfahren. Ergänzend gelten produktspezifische B- und C-Normen für einzelne Gefährdungen oder Maschinenarten.
Wer muss die Risikobeurteilung erstellen?
Erstellen muss sie der Hersteller der Maschine, also wer sie unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Bei verketteten Anlagen ist das der Hersteller der Gesamtheit von Maschinen. Auch wer eine Maschine wesentlich verändert, kann Herstellerpflichten übernehmen und muss dann eine Risikobeurteilung durchführen. Die Aufgabe lässt sich intern verteilen oder auslagern, die rechtliche Verantwortung bleibt beim Hersteller.
Ist die Risikobeurteilung Pflicht für die CE-Kennzeichnung?
Ja. Ohne dokumentierte Risikobeurteilung darf keine Maschine mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Sowohl die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I) als auch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (Anhang III) verlangen, dass der Hersteller eine Risikobeurteilung durchführt und die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse konstruiert. Sie ist damit Voraussetzung für die Konformitätserklärung.
Wie schätzt man das Risiko ein?
Das Risiko wird aus zwei Größen abgeschätzt: dem möglichen Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens. Die Wahrscheinlichkeit ergibt sich ihrerseits aus der Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition, der Eintrittswahrscheinlichkeit des gefährdenden Ereignisses und der Möglichkeit, den Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen. Zur Bewertung dienen Risikographen oder Bewertungsmatrizen.
Was ist das 3-Stufen-Verfahren der Risikominderung?
Das dreistufige Verfahren nach EN ISO 12100 legt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen zwingend fest: Zuerst die inhärent sichere Konstruktion, die die Gefährdung an der Quelle beseitigt. Dann technische und ergänzende Schutzmaßnahmen wie trennende Schutzeinrichtungen, Lichtgitter oder Not-Halt. Zuletzt die Benutzerinformation durch Warnhinweise und Angaben in der Betriebsanleitung. Eine spätere Stufe darf eine frühere nur ergänzen, nicht ersetzen.
Welche Lebensphasen muss die Risikobeurteilung abdecken?
Die Beurteilung muss alle Lebensphasen der Maschine umfassen, nicht nur den Normalbetrieb. Dazu gehören Transport, Montage und Installation, Inbetriebnahme, Einrichten und Rüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Demontage und Entsorgung. Gerade in nicht bestimmungsgemäßen oder seltenen Phasen wie dem Einrichten oder der Instandhaltung treten häufig die größten Risiken auf.
Was ist der Unterschied zwischen Risikobeurteilung und Betriebsanleitung?
Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 ermittelt und bewertet die Gefährdungen der Maschine und legt die Schutzmaßnahmen fest. Die Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607 informiert den Anwender, wie er die Maschine sicher benutzt, und weist auf die verbleibenden Restrisiken hin. Die Betriebsanleitung baut also auf den Ergebnissen der Risikobeurteilung auf, die Restrisiken müssen von dort in die Anleitung übernommen werden.
Wie oft muss eine Risikobeurteilung aktualisiert werden?
Die Risikobeurteilung ist zu aktualisieren, sobald sich die Maschine oder ihre Verwendung ändert. Das gilt bei konstruktiven Änderungen, neuen Einsatzbedingungen, nach Vorfällen oder Beinaheunfällen und insbesondere bei einer wesentlichen Veränderung, die eine neue Konformitätsbewertung auslösen kann. Auch neue Erkenntnisse aus dem Feld oder aktualisierte Normen können eine erneute Beurteilung erforderlich machen.
Kann ich die Risikobeurteilung selbst erstellen oder auslagern?
Beides ist möglich. Wer die Kompetenz im Haus aufbauen will, kann die Risikobeurteilung mit einer geführten Software wie KAIDOC selbst erstellen, besonders bei Serienmaschinen und wiederkehrender Doku. Wer die Aufgabe abgeben will oder komplexe Gesamtanlagen mit vielen Schnittstellen beurteilt, lagert sie als Ingenieurdienstleistung an Knutec aus. Häufig ist eine Kombination sinnvoll: Standardmaschinen selbst, kritische Projekte begleitet.

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