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Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, ohne Übergangsfrist. Wir machen Ihr Unternehmen rechtzeitig MVO-ready.

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Stichtag: 20. Januar 2027

Ab diesem Tag dürfen Maschinen nur noch nach der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden. Was Sie davor ausliefern, läuft noch nach Maschinenrichtlinie, was danach kommt, muss vollständig umgestellt sein.

Die wichtigsten Änderungen

Was sich mit der MVO ändert

Die MVO ist keine kosmetische Überarbeitung. Sie bringt neue Pflichten, die Konstruktion, Steuerungstechnik und Dokumentation gleichermaßen betreffen.

Verordnung statt Richtlinie

Die MVO gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Das schafft Einheitlichkeit, aber auch: keine nationalen Spielräume und keine Schonfrist.

Digitale Betriebsanleitung

Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden, mit klaren Pflichten: dauerhafte Verfügbarkeit (10 Jahre), Download-Möglichkeit und auf Wunsch weiterhin Papierform für Sicherheitsinformationen.

Cybersecurity wird Sicherheitsthema

Schutz gegen Korrumpierung: Sicherheitsrelevante Steuerungen müssen gegen unbefugte Eingriffe und Manipulation geschützt sein. IT-Sicherheit wird damit Teil der Konformitätsbewertung.

KI & autonome Systeme

Maschinen mit selbstlernendem Verhalten gelten als Hochrisiko-Produkte mit verschärften Anforderungen an Konformitätsbewertung und Dokumentation des Systemverhaltens.

Wesentliche Veränderung definiert

Erstmals ist gesetzlich geregelt, wann ein Umbau eine Maschine zur „neuen" Maschine macht, und damit ein neues CE-Verfahren auslöst. Wichtig für alle, die Bestandsanlagen modernisieren oder verketten.

Neue Rollen & Pflichten

Einführer und Händler bekommen eigene Pflichten in der Lieferkette. Auch wer Maschinen unter eigenem Namen vertreibt oder wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten.

Im Vergleich

Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

MRL 2006/42/EG (bis 19.01.2027)MVO (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027)
RechtscharakterRichtlinie, national umgesetzt (ProdSG/9. ProdSV)Verordnung, gilt unmittelbar EU-weit
BetriebsanleitungPapierform erforderlichDigital zulässig, mit Bereitstellungspflichten
CybersecurityNicht explizit geregeltSchutz gegen Korrumpierung verpflichtend
KI / autonome SystemeNicht geregeltEigene Anforderungen, tlw. Hochrisiko-Einstufung
Wesentliche VeränderungNur InterpretationspapiereGesetzlich definiert
WirtschaftsakteureFokus HerstellerPflichten auch für Einführer & Händler
Unser Angebot

Ihr Fahrplan zur MVO-Umstellung

Je früher Sie starten, desto entspannter wird 2027. Wir begleiten Sie in drei Stufen, vom Überblick bis zur fertigen Umsetzung.

1. MVO-Check

  • Kostenloses Erstgespräch (30 Min.)
  • Einordnung: Betrifft die MVO Ihre Produkte?
  • Grobe Standortbestimmung Ihrer CE-Prozesse
  • Klare Empfehlung für nächste Schritte

2. Gap-Analyse

  • Prüfung Ihrer bestehenden CE-Dokumentation
  • Abgleich mit den MVO-Anforderungen
  • Priorisierte Maßnahmenliste mit Aufwänden
  • Umstellungsfahrplan bis zum Stichtag

3. Umsetzung

  • Anpassung von Risikobeurteilungen & Doku
  • Konzept digitale Betriebsanleitung
  • Vorlagen: Konformitätserklärung, Typenschild
  • Schulung Ihres Teams zur MVO

Schulung & Workshop: „Die neue Maschinenverordnung: Änderungen und Handlungsempfehlungen", als Inhouse-Workshop für Konstruktion, Doku und Projektleitung.

Workshop anfragen →

Wie MVO-ready sind Sie?

Fordern Sie die kostenlose MVO-Checkliste 2027 an oder vereinbaren Sie direkt einen Quick-Check-Termin.