Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, ohne Übergangsfrist. Wir machen Ihr Unternehmen rechtzeitig MVO-ready.
Stichtag: 20. Januar 2027
Ab diesem Tag dürfen Maschinen nur noch nach der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden. Was Sie davor ausliefern, läuft noch nach Maschinenrichtlinie, was danach kommt, muss vollständig umgestellt sein.
Was sich mit der MVO ändert
Die MVO ist keine kosmetische Überarbeitung. Sie bringt neue Pflichten, die Konstruktion, Steuerungstechnik und Dokumentation gleichermaßen betreffen.
Verordnung statt Richtlinie
Die MVO gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Das schafft Einheitlichkeit, aber auch: keine nationalen Spielräume und keine Schonfrist.
Digitale Betriebsanleitung
Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden, mit klaren Pflichten: dauerhafte Verfügbarkeit (10 Jahre), Download-Möglichkeit und auf Wunsch weiterhin Papierform für Sicherheitsinformationen.
Cybersecurity wird Sicherheitsthema
Schutz gegen Korrumpierung: Sicherheitsrelevante Steuerungen müssen gegen unbefugte Eingriffe und Manipulation geschützt sein. IT-Sicherheit wird damit Teil der Konformitätsbewertung.
KI & autonome Systeme
Maschinen mit selbstlernendem Verhalten gelten als Hochrisiko-Produkte mit verschärften Anforderungen an Konformitätsbewertung und Dokumentation des Systemverhaltens.
Wesentliche Veränderung definiert
Erstmals ist gesetzlich geregelt, wann ein Umbau eine Maschine zur „neuen" Maschine macht, und damit ein neues CE-Verfahren auslöst. Wichtig für alle, die Bestandsanlagen modernisieren oder verketten.
Neue Rollen & Pflichten
Einführer und Händler bekommen eigene Pflichten in der Lieferkette. Auch wer Maschinen unter eigenem Namen vertreibt oder wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten.
Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
| MRL 2006/42/EG (bis 19.01.2027) | MVO (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027) | |
|---|---|---|
| Rechtscharakter | Richtlinie, national umgesetzt (ProdSG/9. ProdSV) | Verordnung, gilt unmittelbar EU-weit |
| Betriebsanleitung | Papierform erforderlich | Digital zulässig, mit Bereitstellungspflichten |
| Cybersecurity | Nicht explizit geregelt | Schutz gegen Korrumpierung verpflichtend |
| KI / autonome Systeme | Nicht geregelt | Eigene Anforderungen, tlw. Hochrisiko-Einstufung |
| Wesentliche Veränderung | Nur Interpretationspapiere | Gesetzlich definiert |
| Wirtschaftsakteure | Fokus Hersteller | Pflichten auch für Einführer & Händler |
Ihr Fahrplan zur MVO-Umstellung
Je früher Sie starten, desto entspannter wird 2027. Wir begleiten Sie in drei Stufen, vom Überblick bis zur fertigen Umsetzung.
1. MVO-Check
- Kostenloses Erstgespräch (30 Min.)
- Einordnung: Betrifft die MVO Ihre Produkte?
- Grobe Standortbestimmung Ihrer CE-Prozesse
- Klare Empfehlung für nächste Schritte
2. Gap-Analyse
- Prüfung Ihrer bestehenden CE-Dokumentation
- Abgleich mit den MVO-Anforderungen
- Priorisierte Maßnahmenliste mit Aufwänden
- Umstellungsfahrplan bis zum Stichtag
3. Umsetzung
- Anpassung von Risikobeurteilungen & Doku
- Konzept digitale Betriebsanleitung
- Vorlagen: Konformitätserklärung, Typenschild
- Schulung Ihres Teams zur MVO
Schulung & Workshop: „Die neue Maschinenverordnung: Änderungen und Handlungsempfehlungen", als Inhouse-Workshop für Konstruktion, Doku und Projektleitung.
Workshop anfragen →Wie MVO-ready sind Sie?
Fordern Sie die kostenlose MVO-Checkliste 2027 an oder vereinbaren Sie direkt einen Quick-Check-Termin.