Leitfaden · CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung im Maschinenbau: der Ablauf Schritt für Schritt

Die CE-Kennzeichnung ist die Bestätigung des Herstellers, dass seine Maschine alle geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Der Weg dorthin folgt einem festen Ablauf: Produkt einordnen, Normen ermitteln, Risiken beurteilen, Schutzmaßnahmen umsetzen, dokumentieren und die EU-Konformitätserklärung ausstellen. Dieser Leitfaden zeigt jeden Schritt und wer wofür verantwortlich ist.

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Wie läuft die CE-Kennzeichnung einer Maschine ab?

Die CE-Kennzeichnung im Maschinenbau folgt einem festen Ablauf: 1. Produkt einordnen (Maschine, unvollständige Maschine oder Gesamtanlage) und zutreffende Richtlinien und Verordnungen bestimmen. 2. Anzuwendende harmonisierte Normen ermitteln. 3. Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. 4. Schutzmaßnahmen umsetzen und grundlegende Anforderungen erfüllen. 5. Technische Unterlagen zusammenstellen. 6. Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607 erstellen. 7. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. 8. EU-Konformitätserklärung ausstellen, CE-Zeichen und Typenschild anbringen und die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Verantwortlich ist der Hersteller.

Rechtsgrundlage: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19.01.2027), Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027).
Grundlage

Was die CE-Kennzeichnung bedeutet

Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Prüfsiegel. Es ist die Erklärung des Herstellers gegenüber den Behörden, dass die Maschine alle für sie geltenden EU-Rechtsvorschriften erfüllt.

Wer eine Maschine in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, muss sie mit dem CE-Zeichen versehen. Das Zeichen ist die sichtbare Zusage: Diese Maschine ist konform. Dahinter steht ein vollständiges Verfahren, das der Hersteller selbst durchläuft und dokumentiert. Bei den meisten Maschinen gibt es keine behördliche Vorabgenehmigung, die Verantwortung liegt allein beim Hersteller (Selbstzertifizierung).

Die CE-Kennzeichnung ist damit das Ergebnis eines Prozesses, nicht sein Anfang. Am Ende steht das CE-Zeichen erst dann, wenn die Maschine sicher konstruiert, alle grundlegenden Anforderungen erfüllt, die technischen Unterlagen zusammengestellt und die EU-Konformitätserklärung ausgestellt sind. Ab dem 20. Januar 2027 richtet sich dieser Ablauf nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, davor nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Wichtig: Eine Maschine kann mehreren EU-Rechtsakten zugleich unterliegen. Neben dem Maschinenrecht sind je nach Ausführung häufig die EMV-Richtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die ATEX-Richtlinie relevant. Erst wenn alle zutreffenden Anforderungen erfüllt sind, darf das CE-Zeichen angebracht werden.

Ablauf

In 8 Schritten zur CE-Kennzeichnung

Dieser Ablauf gilt für Maschinen und für verkettete Gesamtanlagen. Er begleitet die Konstruktion von Anfang an, statt am Ende hinterhergeschrieben zu werden.

Produkt einordnen & Rechtsrahmen bestimmen

Handelt es sich um eine vollständige Maschine, eine unvollständige Maschine oder eine Gesamtanlage? Welche Richtlinien und Verordnungen greifen? Neben der MVO (EU) 2023/1230 oft EMV, Niederspannung, Druckgeräte oder ATEX.

Harmonisierte Normen ermitteln

Anzuwendende harmonisierte Normen recherchieren: Grundnormen (Typ A), Sicherheitsgruppennormen (Typ B) und produktspezifische Normen (Typ C). Ihre Einhaltung löst die Konformitätsvermutung aus.

Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Alle Gefährdungen über den gesamten Lebenszyklus der Maschine systematisch ermitteln und bewerten. Die Risikobeurteilung ist die Grundlage aller weiteren Schritte.

Schutzmaßnahmen umsetzen & Anforderungen erfüllen

Risiken mindern nach dem dreistufigen Verfahren: inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation. So werden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt.

Technische Unterlagen zusammenstellen

Zeichnungen, Schaltpläne, Berechnungen, Normenliste, Nachweise zur funktionalen Sicherheit und Prüfberichte zur technischen Dokumentation zusammenführen (MVO Anhang IV).

Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607 erstellen

Betriebsanleitung mit Warnhinweisen, Restrisiken und Angaben für alle Lebensphasen erstellen. Nach MVO ist eine digitale Bereitstellung mit festen Pflichten zulässig.

Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

Für die meisten Maschinen genügt die interne Fertigungskontrolle. Bei bestimmten gefährlichen Maschinen (Anhang I der MVO) ist eine notifizierte Stelle einzubinden.

EU-Konformitätserklärung, CE-Zeichen & Archivierung

EU-Konformitätserklärung ausstellen, CE-Zeichen und Typenschild anbringen und die technischen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Verantwortung

Wer für die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist

Die Rollen sind rechtlich klar verteilt. Wer sie verwechselt, riskiert eine Konformitätserklärung, die im Ernstfall nicht trägt.

Der Hersteller

Verantwortlich ist grundsätzlich der Hersteller, also wer die Maschine unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder für den eigenen Gebrauch herstellt. Der Hersteller führt das gesamte Verfahren durch, stellt die technischen Unterlagen zusammen, unterzeichnet die EU-Konformitätserklärung und bringt das CE-Zeichen an. Diese Verantwortung lässt sich intern verteilen, sie bleibt rechtlich aber beim Hersteller.

Der Bevollmächtigte

Ein außerhalb der EU ansässiger Hersteller kann einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten schriftlich benennen. Dieser hält unter anderem die technischen Unterlagen bereit und stellt sie den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Konformität selbst bleibt beim Hersteller.

Die wesentliche Veränderung

Wird eine bereits in Betrieb befindliche Maschine so verändert, dass neue Gefährdungen entstehen oder ein bestehendes Risiko erhöht wird, kann eine wesentliche Veränderung vorliegen. Dann gilt die veränderte Maschine als neue Maschine, und derjenige, der die Veränderung durchführt, wird zum Hersteller mit allen Pflichten, einschließlich einer neuen CE-Kennzeichnung. Die Maschinenverordnung führt dazu erstmals eine gesetzliche Definition ein.

Sonderfall

Gesamtanlage: die verkettete Anlage als eine Maschine

Werden mehrere Maschinen so zusammengefügt, dass sie als Einheit funktionieren, entsteht rechtlich eine Gesamtheit von Maschinen, also eine neue Maschine.

Der häufigste Fehler bei verketteten Anlagen: Jedes Modul wird einzeln CE-gekennzeichnet, die Gesamtanlage aber bleibt ungeklärt. Sobald einzelne Maschinen so verbunden und gesteuert werden, dass sie ein gemeinsames Ganzes bilden, muss der Ablauf der CE-Kennzeichnung noch einmal auf die Gesamtanlage angewandt werden.

Das bedeutet konkret:

  • Ein Hersteller der Gesamtanlage: Es muss geklärt sein, wer Hersteller der Gesamtheit ist und deren Konformität erklärt. Das ist meist der Anlagen- oder Systemintegrator.
  • Übergreifende Risikobeurteilung: Besonders die Schnittstellen zwischen den Modulen, der gemeinsame Not-Halt-Kreis und die Zugänge zur Anlage sind zu bewerten.
  • Zulieferunterlagen einbinden: Einbauerklärungen und Angaben unvollständiger Maschinen fließen ein, ersetzen aber nicht die Gesamtbetrachtung.
  • Eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage samt eigenem CE-Typenschild.

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Auf einen Blick

Jeder Schritt mit Ergebnis und Grundlage

Welcher Schritt führt zu welchem Dokument, und worauf beruht er? Diese Übersicht fasst den Ablauf der CE-Kennzeichnung zusammen.

Schritt Ergebnis / Dokument Norm / Grundlage
1. Produkt einordnen & Rechtsrahmen bestimmen Einordnung, Liste zutreffender Richtlinien MVO (EU) 2023/1230; ggf. EMV, Niederspannung, Druckgeräte, ATEX
2. Harmonisierte Normen ermitteln Normenliste (Typ A, B, C) Amtsblatt der EU, harmonisierte Normen
3. Risikobeurteilung Risikobeurteilung EN ISO 12100; MVO Anhang III / MRL Anhang I
4. Schutzmaßnahmen umsetzen Nachweis erfüllter grundlegender Anforderungen 3-Stufen-Verfahren nach EN ISO 12100; ISO 13849, EN 60204-1
5. Technische Unterlagen zusammenstellen Technische Dokumentation MVO Anhang IV / MRL Anhang VII
6. Betriebsanleitung erstellen Betriebsanleitung DIN EN ISO 20607
7. Konformitätsbewertung Bewertungsergebnis, ggf. Bescheinigung notifizierte Stelle MVO Konformitätsbewertungsverfahren
8. Erklärung, CE-Zeichen, Archivierung EU-Konformitätserklärung, CE-Typenschild, Archiv (10 Jahre) MVO Anhang V / MRL Anhang II
Aus der Praxis

Häufige Fehler bei der CE-Kennzeichnung

Diese Fehler kosten am Ende am meisten Zeit und schaffen Haftungsrisiken.

CE als Prüfsiegel missverstanden

Das CE-Zeichen wird angebracht, ohne dass das Verfahren durchlaufen wurde. Es ist aber die Erklärung des Herstellers, nicht das Ergebnis einer externen Prüfung.

Nicht alle Richtlinien geprüft

Nur das Maschinenrecht wird betrachtet, EMV oder Niederspannung übersehen. Eine Maschine kann mehreren Rechtsakten zugleich unterliegen, alle müssen erfüllt sein.

Risikobeurteilung zuletzt geschrieben

Wird die Risikobeurteilung erst nach der Konstruktion erstellt, kann sie keine Schutzmaßnahmen mehr steuern. Sie beschreibt dann nur noch, was ohnehin gebaut wurde.

Gesamtanlage nicht als solche behandelt

Bei verketteten Anlagen wird die Gesamtmaschine übersehen und für jedes Modul einzeln erklärt. Wer Hersteller der Gesamtheit ist, bleibt ungeklärt.

Normen behauptet, nicht angewandt

Die Konformitätserklärung listet Normen auf, deren Anforderungen nie geprüft wurden. Ohne Nachweis in den technischen Unterlagen trägt das nicht.

Aufbewahrung nicht geregelt

Nach der Auslieferung verschwinden Unterlagen in Projektordnern. Die technischen Unterlagen müssen 10 Jahre auffindbar und vollständig bleiben.

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  • Einordnung von Maschine, unvollständiger Maschine oder Gesamtanlage
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607
  • EU-Konformitätserklärung und CE-Typenschild
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FAQ

Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung im Maschinenbau

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung bei einer Maschine?
Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass die Maschine alle für sie geltenden EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Sie ist kein Qualitäts- oder Prüfsiegel, sondern das Ergebnis eines vollständigen Verfahrens: Einordnung, Normenrecherche, Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung. Erst danach darf das CE-Zeichen angebracht werden.
Wie läuft die CE-Kennzeichnung einer Maschine ab?
Der Ablauf umfasst acht Schritte: Produkt einordnen und Richtlinien bestimmen, harmonisierte Normen ermitteln, Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, Schutzmaßnahmen umsetzen, technische Unterlagen zusammenstellen, Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607 erstellen, Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und schließlich EU-Konformitätserklärung ausstellen, CE-Zeichen anbringen und die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Hersteller, also wer die Maschine unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder für den eigenen Gebrauch herstellt. Bei einer verketteten Anlage ist das der Hersteller der Gesamtheit von Maschinen. Ein Hersteller außerhalb der EU kann einen Bevollmächtigten benennen, die Verantwortung für die Konformität bleibt aber beim Hersteller.
Braucht die CE-Kennzeichnung immer eine notifizierte Stelle?
Nein. Für die meisten Maschinen genügt die interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller selbst. Nur bei bestimmten besonders gefährlichen Maschinen, die in Anhang I der Maschinenverordnung gelistet sind, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine notifizierte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden werden.
Welche Richtlinien gelten neben der Maschinenverordnung?
Eine Maschine kann mehreren EU-Rechtsakten zugleich unterliegen. Neben der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sind je nach Ausführung häufig die EMV-Richtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die ATEX-Richtlinie relevant. Erst wenn alle zutreffenden Anforderungen erfüllt sind, darf das CE-Zeichen angebracht werden.
Was ist die Risikobeurteilung im CE-Ablauf?
Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 ermittelt und bewertet alle Gefährdungen der Maschine über ihren gesamten Lebenszyklus. Sie ist der zentrale Schritt des Ablaufs, weil sie die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegt. Die Risikominderung folgt dem dreistufigen Verfahren: inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen und Benutzerinformation.
Wie werden verkettete Anlagen CE-gekennzeichnet?
Werden mehrere Maschinen so zusammengefügt, dass sie als Einheit funktionieren, entsteht rechtlich eine Gesamtheit von Maschinen, also eine neue Maschine. Der Hersteller dieser Gesamtanlage muss den Ablauf der CE-Kennzeichnung auf die Gesamtanlage anwenden, mit einer übergreifenden Risikobeurteilung, einer einheitlichen Betriebsanleitung und einer Konformitätserklärung für die Gesamtanlage.
Was ist eine wesentliche Veränderung?
Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn eine bereits in Betrieb befindliche Maschine so verändert wird, dass neue Gefährdungen entstehen oder ein bestehendes Risiko erhöht wird. Dann gilt die Maschine als neue Maschine, und wer die Veränderung durchführt, wird zum Hersteller mit allen Pflichten, einschließlich einer neuen CE-Kennzeichnung. Die Maschinenverordnung führt dazu erstmals eine gesetzliche Definition ein.
Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss die technischen Unterlagen nach dem Inverkehrbringen der Maschine mindestens 10 Jahre bereithalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorlegen können. Diese Frist gilt sowohl unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch unter der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Was ändert sich beim CE-Ablauf ab 2027?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie ohne Übergangsfrist ab. Der grundsätzliche Ablauf bleibt, es kommen aber neue Anforderungen hinzu: die zulässige digitale Betriebsanleitung mit festen Pflichten, der Schutz vor Korrumpierung (Cybersecurity), eine gesetzliche Definition der wesentlichen Veränderung und Anforderungen an KI- und autonome Systeme. Mehr dazu auf unserer Seite zur Maschinenverordnung.

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