Überblick · CE-Dokumentation

CE-Dokumentation für Maschinen und Gesamtanlagen

Eine CE-Dokumentation besteht aus wenigen, klar benannten Bausteinen. Sie zu erstellen ist Fleißarbeit. Zu beurteilen, ob sie vollständig ist und ob die Bausteine zueinander passen, ist der Teil, für den jemand geradesteht.

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Woraus besteht eine vollständige CE-Dokumentation?

Aus der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, den technischen Unterlagen nach MVO Anhang IV, der Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607, den Nachweisen der Sicherheitsfunktionen, den Einbauerklärungen zugelieferter unvollständiger Maschinen und der EU-Konformitätserklärung. Vollständig ist sie erst, wenn die Teile zueinander passen: Die Restrisiken aus der Beurteilung müssen sich in der Anleitung wiederfinden, die genannten Normen in der Erklärung.

Rechtsgrundlage: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang III bis V.

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Bestandteile

Die Bausteine der CE-Dokumentation

Was zusammengehört und worauf es jeweils ankommt.

Baustein Grundlage Worauf es ankommt
Risikobeurteilung EN ISO 12100 Nachvollziehbare Bewertung, nicht nur eine gefüllte Tabelle
Technische Unterlagen MVO Anhang IV Zeichnungen, Berechnungen, Prüfprotokolle, Normenliste mit Ausgabeständen
Betriebsanleitung DIN EN ISO 20607 Restrisiken und Warnhinweise passend zur Risikobeurteilung
Nachweis der Sicherheitsfunktionen EN ISO 13849-1 Erforderlicher und erreichter Performance Level je Funktion
Einbauerklärungen der Zulieferer MVO Anhang V Vollständig vorhanden, bevor die Gesamtanlage erklärt wird
EU-Konformitätserklärung MVO Anhang V Alle einschlägigen Rechtsakte genannt, unterschrieben vom Hersteller
Verantwortung

Wer die Vollständigkeit verantwortet

Bei einer Einzelmaschine ist die Antwort einfach. Bei einer Anlage nicht.

Der Hersteller der Gesamtanlage

Wer mehrere Maschinen zu einer funktionalen Einheit verkettet, wird Hersteller der Gesamtanlage und schuldet eine eigene Dokumentation. Siehe Wer wird bei einer Anlage zum Hersteller.

Nicht die Summe der Lieferantenordner

Vollständige Einzeldokumentationen ergeben keine Gesamtdokumentation. Die Verkettung selbst ist der Teil, den niemand mitliefert.

Auch der Betreiber kann es werden

Wer Anlagen selbst verkettet, umbaut oder wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten, oft ohne es zu beabsichtigen.

Die Unterschrift ist nicht delegierbar

Ein Dienstleister kann die Dokumentation erstellen und prüfen. Unterschreiben muss der Hersteller.

Praxis

Woran die Vollständigkeit in der Praxis scheitert

Vier Muster, die bei Prüfungen regelmäßig auffallen.

Fehlende Einbauerklärungen

Zugelieferte unvollständige Maschinen wurden verbaut, die zugehörige Einbauerklärung liegt aber nie vor. Ohne sie fehlt der Nachweis für einen Teil der Anlage.

Normenliste ohne Ausgabestände

Eine Liste von Normnummern ohne Jahresangabe sagt nichts darüber aus, welche Fassung tatsächlich angewandt wurde. Siehe Normen für die CE-Kennzeichnung.

Umbauten nicht nachgeführt

Die Unterlagen beschreiben den Auslieferungszustand, die Anlage sieht anders aus. Siehe Umbau als wesentliche Veränderung.

Keine Unterlagen für die Verkettung

Für jede Einzelmaschine liegt ein Ordner vor, für die Gesamtanlage keiner. Genau die ist aber das Produkt, das in Verkehr gebracht wurde.

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Die Dokumente selbst erstellen

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Dort finden Sie die ausführliche Fassung: Bestandteil für Bestandteil, mit Rechtsgrundlage, Checkliste und dem Unterschied zwischen vollständiger und unvollständiger Maschine.

FAQ

Häufige Fragen zur CE-Dokumentation

Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen der Maschine. Die Marktüberwachungsbehörde kann sie in dieser Zeit auf begründetes Verlangen anfordern.
Muss die vollständige Dokumentation an den Kunden gehen?
Nein. Mitgeliefert werden Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung. Die technischen Unterlagen bleiben beim Hersteller und müssen der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden können.
Was ändert sich mit der Maschinenverordnung 2027?
Die Struktur bleibt vergleichbar, die Anhänge tragen neue Nummern und einzelne Anforderungen kommen hinzu, etwa zu Cybersecurity und zur digitalen Bereitstellung. Siehe Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung.

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