CE-Dokumentation für Maschinen und Gesamtanlagen
Eine CE-Dokumentation besteht aus wenigen, klar benannten Bausteinen. Sie zu erstellen ist Fleißarbeit. Zu beurteilen, ob sie vollständig ist und ob die Bausteine zueinander passen, ist der Teil, für den jemand geradesteht.
Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Stichtag Maschinenverordnung: noch 0 Tage bis zum 20. Januar 2027.
Aus der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, den technischen Unterlagen nach MVO Anhang IV, der Betriebsanleitung nach DIN EN ISO 20607, den Nachweisen der Sicherheitsfunktionen, den Einbauerklärungen zugelieferter unvollständiger Maschinen und der EU-Konformitätserklärung. Vollständig ist sie erst, wenn die Teile zueinander passen: Die Restrisiken aus der Beurteilung müssen sich in der Anleitung wiederfinden, die genannten Normen in der Erklärung.
Rechtsgrundlage: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang III bis V.Unsicher, ob Ihre Unterlagen ab 2027 reichen?
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Kontakt →Die Bausteine der CE-Dokumentation
Was zusammengehört und worauf es jeweils ankommt.
| Baustein | Grundlage | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Risikobeurteilung | EN ISO 12100 | Nachvollziehbare Bewertung, nicht nur eine gefüllte Tabelle |
| Technische Unterlagen | MVO Anhang IV | Zeichnungen, Berechnungen, Prüfprotokolle, Normenliste mit Ausgabeständen |
| Betriebsanleitung | DIN EN ISO 20607 | Restrisiken und Warnhinweise passend zur Risikobeurteilung |
| Nachweis der Sicherheitsfunktionen | EN ISO 13849-1 | Erforderlicher und erreichter Performance Level je Funktion |
| Einbauerklärungen der Zulieferer | MVO Anhang V | Vollständig vorhanden, bevor die Gesamtanlage erklärt wird |
| EU-Konformitätserklärung | MVO Anhang V | Alle einschlägigen Rechtsakte genannt, unterschrieben vom Hersteller |
Wer die Vollständigkeit verantwortet
Bei einer Einzelmaschine ist die Antwort einfach. Bei einer Anlage nicht.
Der Hersteller der Gesamtanlage
Wer mehrere Maschinen zu einer funktionalen Einheit verkettet, wird Hersteller der Gesamtanlage und schuldet eine eigene Dokumentation. Siehe Wer wird bei einer Anlage zum Hersteller.
Nicht die Summe der Lieferantenordner
Vollständige Einzeldokumentationen ergeben keine Gesamtdokumentation. Die Verkettung selbst ist der Teil, den niemand mitliefert.
Auch der Betreiber kann es werden
Wer Anlagen selbst verkettet, umbaut oder wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten, oft ohne es zu beabsichtigen.
Die Unterschrift ist nicht delegierbar
Ein Dienstleister kann die Dokumentation erstellen und prüfen. Unterschreiben muss der Hersteller.
Woran die Vollständigkeit in der Praxis scheitert
Vier Muster, die bei Prüfungen regelmäßig auffallen.
Fehlende Einbauerklärungen
Zugelieferte unvollständige Maschinen wurden verbaut, die zugehörige Einbauerklärung liegt aber nie vor. Ohne sie fehlt der Nachweis für einen Teil der Anlage.
Normenliste ohne Ausgabestände
Eine Liste von Normnummern ohne Jahresangabe sagt nichts darüber aus, welche Fassung tatsächlich angewandt wurde. Siehe Normen für die CE-Kennzeichnung.
Umbauten nicht nachgeführt
Die Unterlagen beschreiben den Auslieferungszustand, die Anlage sieht anders aus. Siehe Umbau als wesentliche Veränderung.
Keine Unterlagen für die Verkettung
Für jede Einzelmaschine liegt ein Ordner vor, für die Gesamtanlage keiner. Genau die ist aber das Produkt, das in Verkehr gebracht wurde.
Die Dokumente selbst erstellen
Wenn Sie die Unterlagen im Haus behalten wollen, brauchen Sie keine Beratung, sondern ein Werkzeug, das Sie durch die Normvorgaben führt. Genau dafür gibt es Kaidoc.app: geführt, normbasiert und über Ihre Maschinen hinweg wiederverwendbar.
Dort finden Sie die ausführliche Fassung: Bestandteil für Bestandteil, mit Rechtsgrundlage, Checkliste und dem Unterschied zwischen vollständiger und unvollständiger Maschine.
Häufige Fragen zur CE-Dokumentation
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Muss die vollständige Dokumentation an den Kunden gehen?
Was ändert sich mit der Maschinenverordnung 2027?
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