Leitfaden · Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung: Vorlage und Pflichtangaben

Die EU-Konformitätserklärung ist das rechtsverbindliche Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass seine Maschine alle geltenden Anforderungen erfüllt. Auf dieser Seite finden Sie eine Vorlage als Musteraufbau, alle Pflichtangaben nach Anhang V der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und die häufigsten Fehler. Eine Vorlage ist aber nur das Gerüst: Die inhaltliche Konformität muss dahinterstehen.

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Was ist die EU-Konformitätserklärung und was muss darin stehen?

Die EU-Konformitätserklärung ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass eine Maschine die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Pflichtangaben sind unter anderem: Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten, Bezeichnung, Typ, Serien- und Baujahr der Maschine, der Satz zur alleinigen Verantwortung des Herstellers, die angewandten EU-Rechtsvorschriften, die angewandten harmonisierten Normen mit Fundstellen, gegebenenfalls die notifizierte Stelle sowie Name, Funktion und Unterschrift des Unterzeichners mit Ort und Datum. Grundlage ist Anhang V der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG heißt sie EG-Konformitätserklärung nach Anhang II.

Rechtsgrundlage: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang V (ab 20.01.2027); Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II (bis 19.01.2027).
Grundlagen

Was die EU-Konformitätserklärung leistet

Die Konformitätserklärung ist kein Formular am Ende, sondern die rechtliche Zusammenfassung der gesamten technischen Dokumentation.

Mit der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass seine Maschine alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und dass die technische Dokumentation vollständig vorliegt. Die Erklärung ist Voraussetzung dafür, dass die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, und sie muss der Maschine beiliegen.

Die Erklärung ist bewusst kurz, ihr Gewicht liegt im Hintergrund: Jede genannte Norm, jede Rechtsvorschrift und jede Angabe muss durch die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung und die technischen Unterlagen gedeckt sein. Wer eine Norm aufführt, deren Anforderungen nie geprüft wurden, erklärt etwas, das er nicht belegen kann. Deshalb ist eine Vorlage hilfreich für den Aufbau, ersetzt aber nie die inhaltliche Konformitätsbewertung.

Der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter muss die Erklärung zusammen mit den technischen Unterlagen nach dem Inverkehrbringen mindestens 10 Jahre bereithalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorlegen können.

Rechtsgrundlage

EG- oder EU-Konformitätserklärung: der Stichtag 20.01.2027

Der Name der Erklärung hängt davon ab, nach welcher Rechtsgrundlage die Maschine in Verkehr gebracht wird. Der Wechsel erfolgt ohne Übergangsfrist.

EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Bis zum 19. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie. Die zugehörige Erklärung heißt EG-Konformitätserklärung und richtet sich nach Anhang II der Richtlinie. In Deutschland ist die Richtlinie über die 9. Produktsicherheitsverordnung national umgesetzt.

EU-Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die Richtlinie ohne Übergangsfrist. Die Erklärung heißt dann EU-Konformitätserklärung und richtet sich nach Anhang V. Die Pflichtangaben sind weitgehend deckungsgleich, aber die genannte Rechtsgrundlage ändert sich, und die Verordnung stellt neue Anforderungen, etwa an den Schutz vor Korrumpierung.

Für die Praxis heißt das: Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens. Wer eine Maschine ab dem 20. Januar 2027 erstmals in Verkehr bringt, muss die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V ausstellen. Alte Muster mit Bezug auf die Richtlinie sind dann nicht mehr korrekt.

Merkmal EG-Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung
Rechtsgrundlage Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Fundstelle Muster Anhang II Anhang V
Gültig bis 19. Januar 2027 ab 20. Januar 2027
Geltung national umgesetzt (9. ProdSV) unmittelbar EU-weit
Maßgebliches Datum Inverkehrbringen bis Stichtag Inverkehrbringen ab Stichtag
Pflichtangaben

Diese Angaben muss die EU-Konformitätserklärung enthalten

Nach Anhang V der Maschinenverordnung sind die folgenden Angaben verpflichtend. Fehlt eine davon, ist die Erklärung formal unvollständig.

  1. Name und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten.
  2. Angabe, dass die Erklärung unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt wird. Wortlaut sinngemäß: "Diese Erklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt."
  3. Bezeichnung und Identifizierung der Maschine: Handelsbezeichnung, Typ, Serien- oder Seriennummer und Baujahr.
  4. Ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine alle einschlägigen Bestimmungen der Maschinenverordnung sowie gegebenenfalls weiterer EU-Rechtsvorschriften erfüllt.
  5. Angewandte EU-Rechtsvorschriften: zum Beispiel die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, EMV-Richtlinie oder Niederspannungsrichtlinie, soweit einschlägig, jeweils mit Fundstelle.
  6. Angewandte harmonisierte Normen mit ihren Fundstellen, zum Beispiel EN ISO 12100, DIN EN 60204-1 oder DIN EN ISO 13849, sowie gegebenenfalls andere angewandte technische Spezifikationen.
  7. Notifizierte Stelle, falls eine Konformitätsbewertung unter Einbeziehung einer solchen Stelle erforderlich war: Name, Anschrift, Kennnummer und Angabe des durchgeführten Verfahrens sowie der Bescheinigung.
  8. Bevollmächtigter für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen: Name und Anschrift der in der EU ansässigen Person, die berechtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.
  9. Ort und Datum der Ausstellung.
  10. Name, Funktion und Unterschrift der Person, die zur Ausstellung der Erklärung im Namen des Herstellers bevollmächtigt ist.

Unsicher, welche Normen und Rechtsvorschriften für Ihre Maschine gelten? Die richtige Auswahl der Fundstellen ist der kritische Kern jeder Konformitätserklärung.

Zur CE-Koordination →
Musteraufbau

So ist eine EU-Konformitätserklärung aufgebaut

Der folgende Musteraufbau zeigt die Reihenfolge und die Bausteine. Er ist ein Gerüst und muss für jede Maschine mit den geprüften Inhalten gefüllt werden.

Überschrift: EU-Konformitätserklärung (im Sinne der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang V).

Hersteller: Firmenname, Straße, Postleitzahl, Ort, Land. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten.

Verantwortungssatz: "Diese Erklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt."

Gegenstand der Erklärung: Bezeichnung der Maschine, Typ, Serien- oder Seriennummer, Baujahr. Der Gegenstand muss die Maschine so beschreiben, dass sie eindeutig rückverfolgbar ist.

Konformitätsaussage: "Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union", gefolgt von der Liste der angewandten EU-Rechtsvorschriften mit Fundstellen.

Angewandte Normen: Auflistung der herangezogenen harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen mit Ausgabestand, zum Beispiel EN ISO 12100 und DIN EN 60204-1.

Notifizierte Stelle (falls zutreffend): Name, Kennnummer, durchgeführtes Verfahren und Nummer der Bescheinigung.

Bevollmächtigter für die technischen Unterlagen: Name und Anschrift der in der EU ansässigen Person.

Unterschrift: Ort, Datum, Name und Funktion des Unterzeichners sowie Unterschrift für den Hersteller.

Eine Vorlage in diesem Aufbau erspart Ihnen, die Struktur jedes Mal neu zu entwerfen. Sie ersetzt aber nicht die dahinterliegende Konformitätsbewertung: Erst wenn Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und technische Unterlagen die genannten Normen tatsächlich belegen, ist die Erklärung tragfähig.

Aus der Praxis

Häufige Fehler bei der Konformitätserklärung

Diese Fehler tauchen bei Marktüberwachung und im Streitfall immer wieder auf und lassen sich vermeiden.

Falsche oder veraltete Norm-Fundstellen

Normen werden ohne Ausgabestand oder mit veralteter Fundstelle genannt. Die Erklärung muss die tatsächlich angewandte Fassung mit korrekter Fundstelle aufführen.

EG statt EU nach dem Stichtag

Für Maschinen, die ab 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, wird weiter ein altes Muster nach Maschinenrichtlinie verwendet. Ab dem Stichtag ist die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V der Maschinenverordnung Pflicht.

Fehlender Bevollmächtigter für die Unterlagen

Es fehlt die Angabe der in der EU ansässigen Person, die berechtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Diese Angabe ist verpflichtend, besonders für Hersteller außerhalb der EU.

Normen behauptet, aber nicht belegt

Die Erklärung listet Normen auf, deren Anforderungen in den technischen Unterlagen nicht nachgewiesen sind. Jede genannte Norm braucht einen Beleg in der Dokumentation.

Unvollständige Maschine falsch erklärt

Für eine unvollständige Maschine wird eine Konformitätserklärung ausgestellt, obwohl hier eine Einbauerklärung erforderlich ist. Beide Dokumente haben unterschiedliche Zwecke.

Fehlende Identifizierung der Maschine

Typ, Serien- oder Seriennummer und Baujahr fehlen, sodass sich die Erklärung nicht eindeutig einer konkreten Maschine zuordnen lässt. Ohne Rückverfolgbarkeit ist die Erklärung wertlos.

Abgrenzung

Konformitätserklärung oder Einbauerklärung?

Nicht jede Maschine bekommt eine Konformitätserklärung. Für unvollständige Maschinen gilt ein anderes Dokument.

Eine vollständige Maschine ist funktionsfähig und für eine bestimmte Anwendung bereit. Für sie stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung aus, bringt die CE-Kennzeichnung an und legt die Betriebsanleitung bei.

Eine unvollständige Maschine ist dazu bestimmt, in eine andere Maschine oder Anlage eingebaut zu werden, und kann für sich allein keine bestimmte Funktion erfüllen, zum Beispiel ein Antriebsstrang oder eine Roboterzelle ohne Schutzumhausung. Für sie wird keine Konformitätserklärung, sondern eine Einbauerklärung ausgestellt. Sie darf keine CE-Kennzeichnung nach der Maschinenverordnung tragen und wird von einer Montageanleitung begleitet.

Der Hersteller der Gesamtmaschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wird, übernimmt deren Angaben in seine eigene Risikobeurteilung und stellt am Ende die Konformitätserklärung für die vollständige Maschine aus. Diese Abgrenzung sauber zu treffen, ist besonders bei verketteten Anlagen entscheidend.

Merkmal EU-Konformitätserklärung Einbauerklärung
Für vollständige Maschine unvollständige Maschine
CE-Kennzeichnung ja nein (nach Maschinenverordnung)
Beiliegendes Dokument Betriebsanleitung Montageanleitung
Aussage erfüllt alle Anforderungen erfüllt anwendbare Anforderungen, Einbau erst nach Konformität der Gesamtmaschine
Zwei Wege

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FAQ

Häufige Fragen zur EU-Konformitätserklärung

Was ist der Unterschied zwischen EG- und EU-Konformitätserklärung?
Die EG-Konformitätserklärung ist die Erklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II, gültig bis 19. Januar 2027. Die EU-Konformitätserklärung ist die Erklärung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang V, ab 20. Januar 2027. Die Pflichtangaben sind weitgehend deckungsgleich, aber die Rechtsgrundlage und einige Angaben unterscheiden sich. Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens.
Welche Pflichtangaben muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?
Pflicht sind: Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten, der Satz zur alleinigen Verantwortung des Herstellers, Bezeichnung, Typ, Serien- und Baujahr der Maschine, die angewandten EU-Rechtsvorschriften, die angewandten harmonisierten Normen mit Fundstellen, gegebenenfalls die notifizierte Stelle, der in der EU ansässige Bevollmächtigte für die technischen Unterlagen sowie Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift des Unterzeichners.
Reicht eine Vorlage aus dem Internet für meine Maschine?
Eine Vorlage liefert nur das Gerüst und die Reihenfolge der Angaben. Sie ersetzt nicht die Konformitätsbewertung. Jede genannte Norm und Rechtsvorschrift muss durch die Risikobeurteilung, die Betriebsanleitung und die technischen Unterlagen belegt sein. Wer eine Vorlage ungeprüft übernimmt, riskiert falsche Fundstellen und eine Erklärung, die er im Streitfall nicht halten kann.
Welcher Satz zur Verantwortung muss in der Erklärung stehen?
Die Erklärung muss die Angabe enthalten, dass sie unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt wird. Der Wortlaut lautet sinngemäß: "Diese Erklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt." Damit macht der Hersteller deutlich, dass er für die Konformität der Maschine einsteht.
Was ist der Bevollmächtigte für die technischen Unterlagen?
Das ist die in der EU ansässige Person, die berechtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen und den Marktüberwachungsbehörden vorzulegen. Name und Anschrift dieser Person sind in der Konformitätserklärung anzugeben. Besonders für Hersteller außerhalb der EU ist diese Angabe zwingend, weil ein Ansprechpartner in der EU vorhanden sein muss.
Wann brauche ich eine Einbauerklärung statt einer Konformitätserklärung?
Eine Einbauerklärung wird für unvollständige Maschinen ausgestellt, also für Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, in eine andere Maschine eingebaut zu werden, und für sich allein keine bestimmte Funktion erfüllen. Sie tragen keine CE-Kennzeichnung nach der Maschinenverordnung und werden von einer Montageanleitung begleitet. Erst der Hersteller der vollständigen Gesamtmaschine stellt die Konformitätserklärung aus.
Muss ich eine notifizierte Stelle in der Erklärung nennen?
Nur wenn für Ihre Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren unter Einbeziehung einer notifizierten Stelle erforderlich war. In diesem Fall geben Sie Name, Anschrift und Kennnummer der Stelle, das durchgeführte Verfahren und die Nummer der Bescheinigung an. Für die meisten Maschinen, die nach harmonisierten Normen gebaut werden, ist keine notifizierte Stelle nötig.
Wie lange muss ich die Konformitätserklärung aufbewahren?
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss die EU-Konformitätserklärung zusammen mit den technischen Unterlagen nach dem Inverkehrbringen der Maschine mindestens 10 Jahre bereithalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorlegen können. Die Erklärung muss der Maschine außerdem als Original oder Kopie beiliegen.
Wer darf die Konformitätserklärung unterschreiben?
Die Erklärung unterschreibt eine Person, die zur Ausstellung im Namen des Herstellers bevollmächtigt ist, in der Regel die Geschäftsführung oder eine ausdrücklich beauftragte Person. Anzugeben sind Name und Funktion des Unterzeichners sowie Ort und Datum. Mit der Unterschrift übernimmt der Hersteller die rechtliche Verantwortung für die Konformität.
Kann ich die Konformitätserklärung selbst erstellen oder sollte ich sie prüfen lassen?
Beides ist möglich. Wer die Konformitätsbewertung im Haus beherrscht, kann die Erklärung mit einer geführten Software wie KAIDOC automatisiert erstellen. Wer komplexe Maschinen oder verkettete Anlagen dokumentiert oder auf Nummer sicher gehen will, lässt die Erklärung und die dahinterliegende Bewertung als Ingenieurdienstleistung von Knutec erstellen oder prüfen.

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