Häufige Fragen · Maschinenverordnung

Maschinenverordnung:Geltung, Stichtag und Übergang

Der 20. Januar 2027 ist eine harte Grenze ohne Übergangsfrist. Diese Seite beantwortet die Fragen, die dazu in Projekten immer wieder auftauchen: was sich rechtlich ändert, welches Datum zählt und was mit den Normen passiert, auf die Sie sich bisher gestützt haben.

Acht Fragen, Ergebnis sofort. Stichtag Maschinenverordnung: noch 0 Tage bis zum 20. Januar 2027.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung und was bedeutet das für laufende Projekte?

In Kraft ist die Verordnung seit Juli 2023, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 20. Januar 2027, ohne Übergangsfrist. Es zählt der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Eine Maschine, die am 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, fällt unter die Maschinenrichtlinie, eine Maschine einen Tag später muss vollständig der Maschinenverordnung entsprechen. Für Projekte mit mehrmonatiger Durchlaufzeit heißt das: Was heute konstruiert und Anfang 2027 ausgeliefert wird, sollte bereits MVO-konform geplant sein.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, Artikel 50 und 53. Bisher: Richtlinie 2006/42/EG.

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Einordnung

Vier Themenbereiche, vier Seiten

Die Fragen zur Maschinenverordnung sind hier nach Themen sortiert. Diese Seite deckt den Rechtsrahmen ab, die übrigen drei die Fragen aus der Projektpraxis.

Geltung, Stichtag und Übergang

Diese Seite. Warum die Ablösung kommt, welches Datum zählt, was mit den harmonisierten Normen passiert und was jetzt zu tun ist.

Rollen, Pflichten und Konformitätsbewertung

Wer welche Pflichten trägt und wann eine notifizierte Stelle nötig ist. Siehe Rollen und Pflichten nach der MVO.

Bestandsmaschinen und wesentliche Veränderung

Was mit vorhandenen Maschinen passiert und wann ein Umbau eine neue CE auslöst. Siehe Bestandsmaschinen und Umbau.

Digitale Bereitstellung, Cybersecurity und KI

Digitale Betriebsanleitung, Schutz vor Korrumpierung und selbstlernende Funktionen. Siehe Digitale Anleitung und Cybersecurity.

FAQ

Geltung, Stichtag und Übergang

Warum wird die Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung abgelöst?
Die Maschinenrichtlinie stammt aus dem Jahr 2006, aus einer Zeit vor vernetzten Steuerungen, KI-Systemen und autonomen Maschinen. Genau diese Themen regelt die neue Maschinenverordnung: Cybersecurity als Teil der Maschinensicherheit, Anforderungen an selbstlernende Systeme und an autonome Maschinen. Außerdem wird das Maschinenrecht an den europäischen Rechtsrahmen „New Legislative Framework“ angepasst. Das sorgt für einheitliche Begriffe und beseitigt Doppelregelungen zwischen verschiedenen EU-Rechtsakten.
Was ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung?
Ein wesentlicher: Eine EU-Richtlinie muss von jedem Mitgliedsstaat erst in nationales Recht überführt werden, in Deutschland geschah das über das Produktsicherheitsgesetz und die 9. ProdSV. Eine EU-Verordnung gilt dagegen unmittelbar und wortgleich in allen Mitgliedsstaaten. Die Maschinenverordnung wendet sich damit direkt an die Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Nationale Umsetzungsspielräume und Interpretationsunterschiede zwischen den Ländern entfallen. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie unter Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung im Vergleich.
Ab wann gilt die Maschinenverordnung?
In Kraft ist die Verordnung bereits seit Juli 2023. Verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 20. Januar 2027, und zwar ohne Übergangsfrist. Es zählt der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Eine Maschine, die am 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, fällt unter die Maschinenrichtlinie. Eine Maschine, die einen Tag später in Verkehr gebracht wird, muss vollständig der Maschinenverordnung entsprechen. Für Projekte mit mehrmonatiger Durchlaufzeit heißt das: Was heute konstruiert und Anfang 2027 ausgeliefert wird, sollte bereits MVO-konform geplant sein.
Kann ich schon vor dem 20. Januar 2027 nach der neuen Verordnung erklären?
Eine Konformitätserklärung ausschließlich nach Maschinenverordnung ist vor dem Stichtag nicht möglich, es gilt eine harte Stichtagsregelung. Zulässig ist aber eine kombinierte Konformitätserklärung, die sich auf beide Rechtsakte mit ihren jeweiligen Geltungszeiträumen bezieht, etwa: Richtlinie 2006/42/EG bis 19. Januar 2027 und Verordnung (EU) 2023/1230 ab 20. Januar 2027. Voraussetzung ist, dass die Maschine die Anforderungen beider Rechtsvorschriften tatsächlich erfüllt. Für Serienmaschinen, die um den Stichtag herum ausgeliefert werden, ist das der pragmatischste Weg.
Was passiert mit den bisher harmonisierten Normen?
Die Normungsgremien prüfen die unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen daraufhin, ob sie Lücken gegenüber den Schutzzielen der Maschinenverordnung enthalten. Wo Handlungsbedarf besteht, werden Normen angepasst oder es wird in der Norm auf nicht abgedeckte Schutzziele hingewiesen. Für diese greift dann keine Konformitätsvermutung. Für Hersteller bedeutet das: Die reine Anwendung einer gewohnten Norm garantiert unter der MVO nicht automatisch die Vermutungswirkung für alle Schutzziele. Der Harmonisierungsstand muss projektbezogen geprüft werden. Siehe auch Normen für die CE-Kennzeichnung.
Wird es einen offiziellen Leitfaden zur Maschinenverordnung geben?
Ja, ein Leitfaden der EU-Kommission ist angekündigt und soll vor dem Anwendungsbeginn erscheinen, analog zum bewährten Leitfaden zur Maschinenrichtlinie.
Was sollte ich jetzt konkret tun?
Drei Schritte haben sich in der Praxis bewährt. Erstens die Bestandsaufnahme: Welche Produkte, laufenden Projekte und Baumusterprüfbescheinigungen sind vom Stichtag betroffen, welche Maschinen werden nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht? Zweitens die Lückenanalyse: Wo weicht die bestehende CE-Dokumentation von den MVO-Anforderungen ab, insbesondere bei digitaler Betriebsanleitung, Cybersecurity und den neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure? Drittens der Umstellungsfahrplan: Maßnahmen priorisieren und so terminieren, dass Projekte mit Auslieferung ab 2027 von Anfang an MVO-konform laufen.
Grundlagen

Quellen und Normbezug

  • Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
  • Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
  • Leitfaden der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie, Edition 2.3 (April 2024)

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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