Leitfaden · Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Digitale Betriebsanleitung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ja, die Maschinenverordnung erlaubt ab dem 20. Januar 2027 die digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung. Neu ist: Sie dürfen die Anleitung standardmäßig digital liefern, statt sie in Papierform beizulegen. Das ist aber an feste Pflichten geknüpft, von der dauerhaften Verfügbarkeit über die Downloadbarkeit bis zur Papierfassung auf Verlangen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Pflichten gelten und wie Sie die digitale Betriebsanleitung rechtssicher umsetzen.

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Ist eine digitale Betriebsanleitung nach der MVO erlaubt?

Ja. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erlaubt ab dem 20. Januar 2027, die Betriebsanleitung digital bereitzustellen, statt sie zwingend in Papierform beizulegen. Das ist jedoch an Pflichten gebunden: Die Anleitung muss über die erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens aber 10 Jahre, verfügbar bleiben. Der Hersteller muss angeben, wie sie online erreichbar ist. Sie muss herunter- und abspeicherbar sein. Auf Verlangen des Nutzers ist innerhalb eines Monats kostenlos eine Papierfassung der Sicherheitsinformationen zu liefern. Sicherheitsrelevante Angaben müssen der Maschine in jedem Fall in verständlicher Form beiliegen.

Rechtsgrundlage: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, insbesondere Anhang III (grundlegende Anforderungen zur Betriebsanleitung). Bis 19.01.2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Was sich ändert

Von der Papierpflicht zur digitalen Betriebsanleitung

Unter der Maschinenrichtlinie war Papier faktisch Pflicht. Die Maschinenverordnung öffnet den digitalen Weg, aber mit klaren Bedingungen.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Papier als Regelfall

Die noch bis zum 19. Januar 2027 geltende Maschinenrichtlinie verlangt, dass jeder Maschine eine Betriebsanleitung beiliegt. In der Praxis bedeutete das ein gedrucktes Handbuch im Karton. Eine rein digitale Bereitstellung war nicht ausdrücklich vorgesehen und wurde von den Marktüberwachungsbehörden nicht als gleichwertig anerkannt.

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: digital als Regelfall möglich

Die Maschinenverordnung, die die Richtlinie ohne Übergangsfrist ablöst und ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar EU-weit gilt, kehrt die Logik um. Der Hersteller darf die Betriebsanleitung grundsätzlich in einem digitalen Format bereitstellen. Das spart Papier, hält die Anleitung aktuell und erleichtert die Bereitstellung in mehreren Sprachen. Der Gesetzgeber knüpft die digitale Bereitstellung aber an Bedingungen, die den Nutzerschutz sichern sollen. Fällt eine dieser Bedingungen weg, ist die digitale Anleitung nicht konform.

Der Kern bleibt: Sicherheitsinformationen erreichen den Nutzer

Die Verordnung unterscheidet zwischen der vollständigen Betriebsanleitung und den Sicherheitsinformationen. Sicherheitsrelevante Angaben müssen den Nutzer in jedem Fall erreichen, unabhängig davon, ob er Internetzugang hat oder ein Gerät zum Lesen. Deshalb bleibt für diese Angaben ein Anspruch auf Papier bestehen. Die digitale Bereitstellung ersetzt also nicht die Verantwortung, sondern verlagert sie auf ein sauberes Konzept.

Die Pflichten im Detail

Diese Bedingungen muss die digitale Anleitung erfüllen

Wer die Betriebsanleitung digital bereitstellt, muss die folgenden Pflichten aus der Maschinenverordnung einhalten. Nur dann ist die digitale Form konform.

  • Dauerhafte Verfügbarkeit: Die Anleitung muss über die zu erwartende Lebensdauer der Maschine verfügbar bleiben, mindestens jedoch 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen. Ein Link, der nach einem Website-Relaunch ins Leere führt, verletzt diese Pflicht.
  • Angabe des Zugangswegs: Der Hersteller muss auf der Maschine oder, wenn das nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angeben, wie die digitale Anleitung erreichbar ist. In der Praxis geschieht das über einen aufgedruckten Link und einen QR-Code.
  • Herunterladen und Speichern: Der Nutzer muss die Anleitung herunterladen und auf einem Gerät abspeichern können, damit sie ihm auch ohne dauerhafte Internetverbindung zur Verfügung steht. Ein reines Online-Portal ohne Downloadmöglichkeit reicht nicht.
  • Papierfassung auf Verlangen: Verlangt der Nutzer eine Papierfassung, muss der Hersteller sie kostenlos und innerhalb eines Monats liefern. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Sicherheitsinformationen. Auf diese Möglichkeit ist hinzuweisen.
  • Sicherheitsinformationen bleiben zugänglich: Sicherheitsrelevante Angaben müssen der Maschine bei der Auslieferung in Papierform beiliegen, wenn der sichere Betrieb sie unmittelbar erfordert. Sie dürfen nicht ausschließlich hinter einem Link verborgen sein.
  • Sprache des Bestimmungslands: Die Anleitung muss in einer Sprache vorliegen, die im Mitgliedstaat der Verwendung leicht verständlich ist. Die digitale Form entbindet nicht von der Übersetzungspflicht.

Diese Pflichten gelten kumulativ. Es genügt nicht, nur einen QR-Code auf die Maschine zu kleben. Erst das Zusammenspiel aus Zugangsweg, dauerhaftem Hosting, Downloadfunktion und Papieranspruch macht die digitale Betriebsanleitung konform.

Umsetzung in der Praxis

In 8 Schritten zur konformen digitalen Anleitung

So bauen Sie ein Konzept für die digitale Betriebsanleitung auf, das die Pflichten der Maschinenverordnung erfüllt und im Alltag trägt.

Inhalt nach ISO 20607 aufbauen

Die Anleitung inhaltlich nach DIN EN ISO 20607 gestalten, mit Warnhinweisen und Restrisiken aus der Risikobeurteilung. Die digitale Form ändert die Inhaltspflichten nicht.

Barrierearmes Format wählen

Ein durchsuchbares, barrierearmes Format wählen, das auf verschiedenen Geräten lesbar ist, etwa ein getaggtes PDF oder responsives HTML. Reine Bilddateien sind ungeeignet.

Sicherheitsteil abtrennen

Die Sicherheitsinformationen als eigenständigen Teil aufbauen, damit sie sich getrennt drucken und der Maschine beilegen lassen.

Zugang kennzeichnen

Link und QR-Code dauerhaft und lesbar auf der Maschine, der Verpackung oder im Begleitdokument anbringen, inklusive Hinweis auf die Papierfassung auf Verlangen.

Download sicherstellen

Die Anleitung so bereitstellen, dass der Nutzer sie herunterladen und lokal speichern kann, ohne Anmeldung oder Zugangshürde.

Versionierung einführen

Jede Anleitung mit Versionsstand und Datum kennzeichnen und den zur jeweiligen Maschine passenden Stand dauerhaft vorhalten, auch nach späteren Aktualisierungen.

Hosting dauerhaft sichern

Ein stabiles Hosting mit dauerhafter URL wählen, das die Anleitung über die Lebensdauer, mindestens 10 Jahre, erreichbar hält. Zugriffe und Verfügbarkeit dokumentieren.

Sprachen bereitstellen

Die Anleitung in der Sprache des jeweiligen Bestimmungslands bereitstellen und die Sprachfassungen über denselben Zugangsweg auffindbar machen.

Auf einen Blick

Anforderung und Umsetzung

Diese Übersicht ordnet jeder Pflicht der Maschinenverordnung die konkrete Maßnahme zu.

Anforderung Was zu tun ist
Dauerhafte Verfügbarkeit (Lebensdauer, mindestens 10 Jahre) Stabiles Hosting mit fester URL, Verfügbarkeit überwachen, alte Versionen archivieren
Zugangsweg angeben Link und QR-Code auf Maschine, Verpackung oder Begleitdokument dauerhaft anbringen
Herunterladen und Speichern ermöglichen Datei zum Download anbieten, ohne Login, in einem gängigen Format
Papierfassung auf Verlangen Prozess einrichten, der die Sicherheitsinformationen kostenlos binnen eines Monats druckt und versendet
Sicherheitsinformationen zugänglich halten Sicherheitsteil abtrennen und der Maschine bei Bedarf in Papierform beilegen
Sprache des Bestimmungslands Übersetzungen erstellen und über denselben Zugangsweg auffindbar machen
Nachvollziehbarkeit der Fassung Versionsstand und Datum kennzeichnen, Zuordnung zur Maschine dokumentieren
Abwägung

Vorteile und Fallstricke der digitalen Anleitung

Die digitale Betriebsanleitung bringt spürbare Vorteile, aber auch Risiken, die im Konzept mitgedacht werden müssen.

Vorteil: immer aktuell

Korrekturen und ergänzte Warnhinweise lassen sich zentral einpflegen. Der Nutzer greift auf den passenden Stand zu, statt auf ein veraltetes gedrucktes Heft.

Vorteil: mehrsprachig und durchsuchbar

Digitale Formate lassen sich durchsuchen, verlinken und in mehreren Sprachen bereitstellen, ohne dass für jede Sprache ein eigenes Druckwerk beiliegt.

Vorteil: weniger Papier und Logistik

Umfangreiche Anleitungen müssen nicht mehr gedruckt, gelagert und beigepackt werden. Das senkt Kosten und Gewicht in der Auslieferung.

Fallstrick: toter Link nach Jahren

Wird die Website umgezogen oder das Portal abgeschaltet, ist die Pflicht zur dauerhaften Verfügbarkeit verletzt. Das Hosting muss über 10 Jahre und länger gesichert sein.

Fallstrick: nur QR-Code, sonst nichts

Ein QR-Code ohne Downloadmöglichkeit, ohne Papieranspruch und ohne beiliegende Sicherheitsinformationen erfüllt die Anforderungen nicht.

Fallstrick: Sicherheitsteil nur online

Werden sicherheitskritische Angaben ausschließlich digital hinter einem Link versteckt, fehlt dem Nutzer im Ernstfall der Zugriff. Der Sicherheitsteil muss greifbar bleiben.

Checkliste

Ist Ihre digitale Betriebsanleitung konform?

Diese Punkte sollte Ihr Konzept für die digitale Betriebsanleitung nach der Maschinenverordnung erfüllen.

  • Inhalt nach DIN EN ISO 20607 gestaltet, mit Warnhinweisen und Restrisiken
  • Barrierearmes, durchsuchbares Format auf gängigen Geräten lesbar
  • Sicherheitsinformationen als eigener, druckbarer Teil abgetrennt
  • Link und QR-Code dauerhaft auf Maschine, Verpackung oder Begleitdokument
  • Hinweis auf den Anspruch auf eine kostenlose Papierfassung
  • Datei ohne Login herunterlad- und speicherbar
  • Dauerhaftes Hosting über die Lebensdauer, mindestens 10 Jahre
  • Versionsstand und Datum je Fassung, Zuordnung zur Maschine
  • Anleitung in der Sprache des Bestimmungslands verfügbar
  • Prozess für die Papierfassung binnen eines Monats eingerichtet
FAQ

Häufige Fragen zur digitalen Betriebsanleitung

Ist eine digitale Betriebsanleitung nach der MVO erlaubt?
Ja. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erlaubt ab dem 20. Januar 2027, die Betriebsanleitung digital bereitzustellen, statt sie zwingend in Papierform beizulegen. Voraussetzung ist, dass die Pflichten der Verordnung eingehalten werden: dauerhafte Verfügbarkeit, Angabe des Zugangswegs, Downloadbarkeit, Papierfassung auf Verlangen und beiliegende Sicherheitsinformationen.
Ab wann gilt die Möglichkeit der digitalen Betriebsanleitung?
Ab dem 20. Januar 2027, dem Geltungsbeginn der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Bis zum 19. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, unter der die Papierform der Regelfall ist. Es gibt keine Übergangsfrist, ab dem Stichtag gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Reicht ein QR-Code auf der Maschine aus?
Nein. Ein QR-Code ist ein zulässiger Weg, den Zugang zur digitalen Anleitung anzugeben, aber allein reicht er nicht. Zusätzlich muss die Anleitung dauerhaft verfügbar und herunterladbar sein, es muss auf den Anspruch auf eine Papierfassung hingewiesen werden und die sicherheitsrelevanten Angaben müssen der Maschine bei Bedarf in Papierform beiliegen. Erst dieses Zusammenspiel ist konform.
Muss ich weiterhin Papier beilegen?
Nicht die vollständige Anleitung, aber die Sicherheitsinformationen. Sicherheitsrelevante Angaben müssen den Nutzer erreichen und der Maschine beiliegen, wenn der sichere Betrieb sie unmittelbar erfordert. Außerdem muss der Hersteller auf Verlangen des Nutzers eine kostenlose Papierfassung der Sicherheitsinformationen liefern, innerhalb eines Monats.
Wie lange muss die digitale Anleitung online verfügbar sein?
Sie muss über die zu erwartende Lebensdauer der Maschine verfügbar bleiben, mindestens jedoch 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen. Das setzt ein stabiles Hosting mit dauerhafter URL voraus. Ein Link, der nach einem Website-Umzug ins Leere führt, verletzt diese Pflicht.
Wo muss der Zugang zur digitalen Anleitung angegeben werden?
Der Hersteller muss angeben, wie die Anleitung online erreichbar ist, und zwar auf der Maschine selbst. Ist das nicht möglich, genügt die Angabe auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument. Üblich ist ein aufgedruckter Link zusammen mit einem QR-Code, ergänzt um den Hinweis auf die Papierfassung.
In welchem Format soll die digitale Betriebsanleitung vorliegen?
Das Format muss barrierearm, durchsuchbar und auf gängigen Geräten lesbar sein sowie das Herunterladen und Speichern erlauben. In der Praxis eignen sich ein getaggtes PDF oder responsives HTML. Reine Bilddateien oder Formate, die sich nicht speichern lassen, sind ungeeignet.
In welcher Sprache muss die digitale Anleitung bereitstehen?
In einer Sprache, die im Mitgliedstaat der Verwendung leicht verständlich ist. Die digitale Bereitstellung entbindet nicht von der Übersetzungspflicht. Die Sprachfassungen des Bestimmungslands müssen über denselben Zugangsweg auffindbar sein.
Ändert die digitale Form die Inhalte der Betriebsanleitung?
Nein. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben gleich. Die Anleitung ist weiterhin nach DIN EN ISO 20607 zu gestalten und muss auf den Ergebnissen der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 aufbauen, mit Warnhinweisen und Restrisiken. Die digitale Bereitstellung betrifft nur die Form, nicht den Inhalt.
Wer haftet, wenn der Link zur Anleitung nicht mehr funktioniert?
Der Hersteller, der die Maschine in Verkehr bringt. Er trägt die Verantwortung für die dauerhafte Verfügbarkeit der digitalen Anleitung. Fällt der Zugang aus oder ist die Anleitung nicht mehr abrufbar, ist die Pflicht aus der Maschinenverordnung verletzt, mit Risiken bei Marktüberwachung und im Haftungsfall.
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