Robotik · Humanoide Systeme

Humanoide Roboter in Verkehr bringen: Welche Normen greifen, wenn es noch keine gibt?

Humanoide Roboter kommen aus der Erprobung in erste industrielle Anwendungen. Rechtlich sind sie Maschinen und brauchen eine CE-Kennzeichnung, technisch fehlt ihnen die passende Norm. Dieser Beitrag ordnet, welche Regelwerke tatsächlich greifen, wo die Lücken liegen und wie ein Nachweis aufgebaut wird, der einer Prüfung standhält.

Lesezeit rund 14 Minuten. Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Stichtag Maschinenverordnung: noch 0 Tage bis zum 20. Januar 2027.

Wie bringe ich einen humanoiden Roboter rechtssicher in Verkehr, wenn es keine Typ-C-Norm gibt?

Über die A-Norm und die einschlägigen B-Normen, mit schriftlich begründeten Lücken. Der entscheidende konstruktive Hebel ist die Trennung der Steuerung in eine nicht sicherheitsgerichtete Autonomieschicht und eine deterministische, nicht lernende Sicherheitsschicht. Nur so bleibt die Maschine außerhalb der Kategorien von Anhang I Teil A der Maschinenverordnung, für die eine Benannte Stelle zwingend ist.

Grundlage: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, EN ISO 12100, ISO 10218-1/-2:2025, ISO/CD 25785-1, EN ISO 13849-1:2023, KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
Ausgangslage

Maschine ohne passende Norm

Ein humanoider Roboter, der in der EU in Verkehr gebracht wird, ist eine Maschine im Sinne des Produktsicherheitsrechts und benötigt eine CE-Kennzeichnung. Bis zum 19. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Für Neuinverkehrbringungen gibt es keine Übergangsfrist, es gilt das Datum des Inverkehrbringens.

Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern die Normenlage. Eine Typ-C-Norm, also eine Norm für genau diese Maschinenart, existiert nicht. Es gibt keine Tabelle mit zulässigen Werten, keine festgelegten Schutzabstände, keine erprobten Prüfverfahren für ein System, das auf zwei Beinen läuft, aktiv balanciert und sich in einer nicht abgegrenzten Umgebung bewegt.

Damit gilt das, was bei jeder Sondermaschine ohne C-Norm gilt: Die Sicherheit wird über EN ISO 12100 und die einschlägigen B-Normen hergeleitet, und die Entscheidung wird dokumentiert. Der Unterschied ist der Umfang der Lücken. Bei einer Sondermaschine fehlen einzelne Werte, hier fehlen ganze Prüfkonzepte.

Normenlandkarte

Welche Normen greifen tatsächlich?

Keine dieser Normen deckt einen humanoiden Roboter vollständig ab. Zusammen ergeben sie den Rahmen, in dem der Nachweis geführt wird.

Norm Rolle Status Anwendbarkeit auf Humanoide
EN ISO 12100 Typ A, Methodik der Risikobeurteilung gültig Voll anwendbar, methodische Grundlage des gesamten Nachweises
ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025 Typ C, Industrieroboter und Roboteranwendungen gültig Nur teilweise anwendbar, da statische Stabilität des Systems unterstellt wird
ISO/TS 15066:2016 Kraft- und Druckgrenzwerte für Kontakt in ISO 10218-2:2025 aufgegangen Grenzwerte bleiben Referenz, gelten aber für den Kontakt durch einen Roboterarm
ISO/CD 25785-1 Sicherheitsanforderungen für dynamisch stabile industrielle mobile Roboter mit Beinen, Rädern oder anderer Fortbewegung Committee Draft, CD-Konsultation seit 12.05.2026, Veröffentlichung erwartet 2026 bis 2027 Die künftige Leitnorm, heute schon als Auslegungsgrundlage heranziehbar
ISO 13482 Personal Care Robots in Revision Nicht für den industriellen Einsatz, methodisch aber lehrreich
ISO 3691-4 Fahrerlose Flurförderzeuge gültig Analog nutzbar für Navigation, Verkehrswege und offene Betriebsumgebung
EN ISO 13849-1:2023, IEC 62061 Funktionale Sicherheit, PL und SIL gültig Voll anwendbar auf die deterministische Sicherheitsschicht
EN 60204-1, EN ISO 13850, EN ISO 13855, EN ISO 13857 Elektrische Ausrüstung, Not-Halt, Abstände gültig Anwendbar, Abstandsnormen nur eingeschränkt wegen des unbegrenzten Arbeitsraums
IEC 62443, prEN 50742 Cybersecurity, Schutz gegen Korrumpierung IEC 62443 gültig, prEN 50742 in Entwurf Anwendbar, ab 2027 durch die Maschinenverordnung eingefordert
ANSI/A3 R15.06-2025, TR R15.108 US-Markt, industrielle Roboter und legged robots gültig Relevant bei Export in die USA, inhaltlich als Referenz brauchbar

Verbindlich sind ausschliesslich die jeweils genannten Normen in ihrer aktuellen Fassung. Der Status von ISO/CD 25785-1 ist ein Entwurfsstand, aus einem Committee Draft entsteht keine Vermutungswirkung. Prüfen Sie den Stand vor der Anwendung.

Lücken

Die fünf Normenlücken

An diesen fünf Stellen greift kein bestehendes Prüfkonzept. Genau hier entscheidet sich, ob der Nachweis trägt.

1. Sturz und dynamische Stabilität

Das klassische Konzept der sicheren Freischaltung unterstellt, dass Energieabschaltung den sicheren Zustand herstellt. Bei einem aktiv balancierenden System gilt das Gegenteil: Ohne Energie wird es instabil und fällt um. Statt einer einfachen Freischaltung braucht es eine definierte Ablege- oder Docking-Sequenz, die den Roboter kontrolliert in eine stabile Lage bringt, bevor die Energie getrennt wird.

2. Kraftgrenzen gelten für den falschen Fall

Die biomechanischen Werte aus ISO 10218-2:2025 beschreiben den Kontakt durch einen Roboterarm mit begrenzter bewegter Masse. Sie beschreiben nicht den Ganzkörperaufprall eines fallenden Systems von typischerweise 60 bis 80 kg. Für diesen Lastfall existiert derzeit kein normativ festgelegter Grenzwert und kein anerkanntes Prüfverfahren.

3. Nicht-deterministisches Verhalten

EN ISO 13849 kennt keine Validierungsmethode für lernende oder sich entwickelnde Funktionen. Die Norm setzt voraus, dass sich eine Sicherheitsfunktion aus ihrer Struktur und ihren Bauteilkennwerten heraus bewerten lässt. Ein Verhalten, das sich im Betrieb ändert, entzieht sich dieser Systematik.

4. Unbegrenzter Arbeitsraum

Schutzabstände nach EN ISO 13855 und die Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung setzen definierte Zellen mit bekannten Zugangswegen voraus. Ein Roboter, der Hallengänge nutzt, Türen passiert und seinen Arbeitsraum selbst wählt, hat keine Zellgrenze, gegen die gerechnet werden könnte.

5. Energiespeicher

Hochenergie-Akkus mit hoher Leistungsdichte, Wechsel- und Ladevorgänge im laufenden Betrieb, thermische Risiken und mechanische Beschädigung im Sturzfall. Diese Gefährdungen sind aus anderen Produktbereichen bekannt, in der Roboternormung aber nicht in dieser Kombination behandelt.

Sturzzone

Wie wird die Sturzzone überhaupt greifbar?

Es gibt hierzu noch keine normativ festgelegte Formel. Bis zur Veröffentlichung von ISO 25785-1 ist eine begründete Abschätzung zu dokumentieren, nachvollziehbar hergeleitet und in der Risikobeurteilung verankert.

In die Abschätzung gehen mindestens diese Größen ein:

  • Schulterhöhe und Gesamthöhe des Systems,
  • Gesamtmasse einschließlich Nutzlast und getragenem Ladungsträger,
  • maximale Gehgeschwindigkeit in der jeweiligen Betriebsart,
  • Schrittlänge und Schrittfrequenz,
  • Lage des Schwerpunkts, auch im beladenen Zustand.

Als Orientierung hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Grundradius aus der Körperhöhe mit einem Sicherheitsfaktor, zuzüglich mindestens ein Meter Puffer für Stolper- und Fangbewegungen, weil ein fallendes System nicht senkrecht umkippt, sondern einen Ausfallschritt macht.

Ein Beispiel zur Einordnung, ausdrücklich als Orientierungswert und nicht als Bemessungsgrundlage: Ein Roboter von rund 1,7 m Höhe bei 1,5 m/s Gehgeschwindigkeit ergibt eine Sturzzone von etwa zwei Metern in jede Richtung. Bei geneigtem Untergrund vergrößert sie sich, eine Bodenneigung über fünf Grad erfordert eine gesonderte Betrachtung, ebenso Treppen, Rampen und Bühnen.

Die Sturzzone ist keine akademische Größe. Sie bestimmt, wo Personen sich während des Betriebs aufhalten dürfen, wie Verkehrswege geführt werden und wo Regale, Bedienplätze und Türen liegen dürfen.

Architektur

Der entscheidende Hebel: KI darf keine Sicherheitsfunktion sein

An dieser Entscheidung hängt, ob eine Selbstzertifizierung möglich bleibt oder eine Benannte Stelle zwingend wird.

Anhang I Teil A der Maschinenverordnung führt unter anderem Sicherheitsbauteile sowie Maschinen mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung maschinellen Lernens, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten. Für diese Kategorien ist eine Benannte Stelle zwingend, eine Selbstzertifizierung ist ausgeschlossen. Die Systematik der Anhänge erklärt der Beitrag Anhang I statt Anhang IV.

Keine Drittprüfpflicht besteht dagegen für Software, die weder lern- noch weiterentwicklungsfähig ist und ausschliesslich bestimmte automatisierte Funktionen ausführt. Der Unterschied liegt also nicht darin, ob KI im System steckt, sondern ob KI eine Sicherheitsfunktion gewährleistet.

Daraus folgt die zweischichtige Architektur:

Autonomieschicht

KI, Wahrnehmung, Objekterkennung, Navigation, Aufgabenplanung, Greifstrategie. Diese Schicht darf lernen und sich weiterentwickeln. Sie ist ausdrücklich nicht sicherheitsgerichtet und wird auch nicht als solche deklariert. Sie stellt Anforderungen an die Sicherheitsschicht, die diese ablehnen darf.

Sicherheitsschicht

Deterministisch, nicht lernend, unabhängig von der Autonomieschicht. Sie überwacht Geschwindigkeit, Kraft und Moment, Arbeitsraum- und Zonengrenzen, sicheren Halt sowie das kontrollierte Ablegen bei Balanceverlust. Nachweis nach EN ISO 13849-1:2023, je nach Risiko PL d oder PL e. Diese Schicht kann jede Bewegung der Autonomieschicht begrenzen oder unterbinden.

Diese Trennung ist derzeit der einzige belastbare Weg zum Nachweis. Sie muss architektonisch echt sein, nicht nur dokumentarisch: getrennte Rechenpfade, getrennte Kanäle, keine Möglichkeit für die Autonomieschicht, Sicherheitsgrenzen zu verändern. Wie der PL je Funktion hergeleitet und belegt wird, steht im Beitrag zum Performance Level nach EN ISO 13849. Für den Kontaktfall mit dem Arm gelten dabei dieselben Messanforderungen wie bei kollaborierenden Roboterapplikationen.

Risikobeurteilung

Warum die Risikobeurteilung kein einmaliger Zustand mehr ist

Bei Maschinen mit sich entwickelndem und autonomem Verhalten verlangt die Maschinenverordnung, auch solche Risiken einzubeziehen, die erst nach dem Inverkehrbringen auftreten. Das ist ein Bruch mit der bisherigen Praxis, in der die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 den Zustand zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens beschreibt.

Praktisch bedeutet das dreierlei. Erstens muss die Risikobeurteilung geplante Softwareupdates und absehbare Verhaltensänderungen abdecken, nicht nur den Auslieferungsstand. Zweitens braucht es eine schriftliche Festlegung, wann eine Verhaltensänderung eine wesentliche Veränderung darstellt und damit eine neue Konformitätsbewertung auslöst. Drittens braucht es einen dokumentierten Freigabeprozess für jedes Update, mit Prüfschritten, Verantwortlichkeiten und Rückfallebene.

Die Abgrenzung ist dieselbe Frage wie bei klassischen Maschinen, nur häufiger: Der Beitrag Softwareupdate als wesentliche Veränderung beschreibt die Kriterien.

Fristen

Welche weiteren Regelwerke greifen und wann

Vier Rechtsakte laufen parallel, mit unterschiedlichen Fristen. Für die Projektplanung ist die Reihenfolge entscheidend.

Regelwerk Relevanz Frist
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 CE-Kennzeichnung, grundlegende Sicherheitsanforderungen nach Anhang III, Konformitätsbewertung nach Anhang I Teil A ab 20.01.2027
Maschinenverordnung, Art. 50(1), Marktüberwachung Zuständigkeiten und Sanktionen der Mitgliedstaaten ab 20.10.2026
Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen, danach volle Produktkonformität Schwachstellenmeldung ab 11.09.2026, volle Konformität ab 11.12.2027
KI-Verordnung (EU) 2024/1689, eigenständige Hochrisikosysteme nach Anhang III Anforderungen an Datenqualität, Protokollierung, menschliche Aufsicht 02.12.2027
KI-Verordnung, eingebettete Hochrisiko-KI in Anhang-I-Produkten wie Maschinen Zusammenspiel mit der Konformitätsbewertung nach Maschinenverordnung 02.08.2028

Die Fristen der KI-Verordnung wurden über das Digital-Omnibus-Paket verschoben, die Maschinenverordnung wurde nicht verschoben. Der 20. Januar 2027 steht. Prüfen Sie den Stand der Rechtsakte vor der Anwendung, die Lage ist in Bewegung. Zum Zusammenspiel von Maschinenverordnung und Cybersecurity siehe MVO, Cybersecurity und CRA.

Praxis

Realistische Einsatzfälle in Industrie und Intralogistik

  • Behälterhandling zwischen Förderstrecke, Regal und Übergabestation
  • Depalettieren und Umpacken bei wechselnden Gebindegrößen
  • Kommissionierung im Bestandslager ohne bauliche Anpassung
  • Maschinenbeschickung an Anlagen, die für Handbedienung ausgelegt sind
  • Inspektions- und Kontrollgänge mit Kamera- und Sensorik-Nutzlast
  • Nacht- und Randschichten, in denen keine oder wenige Personen anwesend sind

Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: In der Praxis überwiegen heute abgesperrte Bereiche oder eine zeitliche Trennung von Mensch und Maschine. Der Roboter arbeitet dort, wo niemand ist, oder dann, wenn niemand da ist. Echte Mensch-Roboter-Kollaboration mit humanoiden Systemen im Sinne eines gemeinsam genutzten Arbeitsbereichs ist derzeit die Ausnahme, nicht der Regelfall.

Das ist kein Argument gegen die Technologie, sondern eine Aussage über den Nachweisaufwand. Solange die Sturzzone nicht normativ beschrieben ist und für den Ganzkörperaufprall kein Grenzwert existiert, ist die räumliche oder zeitliche Trennung die Maßnahme, die sich sauber belegen lässt.

Vorgehen

Sicherheits- und Zulassungsstrategie in sieben Schritten

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer die Architekturentscheidung erst nach der Softwareentwicklung trifft, zahlt sie doppelt.

Systemgrenzen und Verwendungsgrenzen festlegen

Bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Betriebsumgebung, Untergrund, Personengruppen, Nutzlast, Betriebsarten.

Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Über alle Lebensphasen: Transport, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Einrichten, Störungsbeseitigung, Reinigung, Instandhaltung, Akkuwechsel, Außerbetriebnahme.

Normen zuordnen und Lücken schriftlich begründen

Je Gefährdung festhalten, welche Norm herangezogen wird, welche geprüft und verworfen wurde und wo keine Norm greift. Diese Begründung ist Teil der technischen Unterlagen.

Sicherheitsfunktionen definieren und PL festlegen

Geschwindigkeitsbegrenzung, Kraft- und Momentenbegrenzung, Zonenbegrenzung, sicherer Halt, kontrolliertes Ablegen bei Balanceverlust, Not-Halt. Je Funktion erforderlicher PL nach EN ISO 13849-1.

Architektur trennen in Autonomie und Sicherheit

Getrennte Pfade, getrennte Kanäle, keine Schreibrechte der Autonomieschicht auf Sicherheitsgrenzen. Diese Entscheidung fällt vor der Softwarearchitektur, nicht danach.

Prüf-, Validierungs- und Nachweisplan aufstellen

Was wird gemessen, was simuliert, was im Feldversuch belegt. Kraft- und Druckmessungen für den Armkontakt, Stabilitätsversuche, Ausfallszenarien, Validierung nach EN ISO 13849-2.

Technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung

Vollständige Unterlagen nach Anhang IV der Maschinenverordnung, Betriebsanleitung mit Restrisiken, Sturzzone und Verhaltensregeln, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung.

FAQ

Häufige Fragen zu humanoiden Robotern

Braucht ein humanoider Roboter eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Er ist eine Maschine im Sinne des Produktsicherheitsrechts. Bis zum 19. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Für Neuinverkehrbringungen gibt es keine Übergangsfrist.
Gibt es eine Norm speziell für humanoide Roboter?
Derzeit nicht. ISO/CD 25785-1 wird die Leitnorm für dynamisch stabile industrielle mobile Roboter, sie befindet sich aber im Committee-Draft-Stadium mit CD-Konsultation seit dem 12. Mai 2026 und einer erwarteten Veröffentlichung 2026 bis 2027. Aus einem Entwurf entsteht keine Vermutungswirkung, als Auslegungsgrundlage ist er trotzdem heranziehbar.
Kann ich ISO 10218 einfach anwenden?
Nur teilweise. ISO 10218-1/-2:2025 unterstellt statische Stabilität, also ein System, das ohne aktive Regelung stehen bleibt. Methodik, Sicherheitsfunktionen und die Kraftgrenzwerte für den Armkontakt sind übertragbar, die Annahmen zu Stabilität, Arbeitsraum und Freischaltung nicht.
Brauche ich eine Benannte Stelle?
Nicht zwingend, wenn keine Sicherheitsfunktion durch lernende oder sich selbst entwickelnde Software gewährleistet wird. Genau diese Konstellation führt Anhang I Teil A der Maschinenverordnung auf und schließt die Selbstzertifizierung aus. Die saubere Trennung von Autonomie- und Sicherheitsschicht ist deshalb der zentrale Hebel.
Warum reichen die bekannten Kraftgrenzwerte nicht?
Die biomechanischen Werte beschreiben den Kontakt durch einen Roboterarm mit begrenzter bewegter Masse. Ein fallendes Gesamtsystem von typischerweise 60 bis 80 kg erzeugt einen anderen Lastfall, für den es derzeit weder einen normativ festgelegten Grenzwert noch ein anerkanntes Prüfverfahren gibt.
Wie groß ist die Sturzzone?
Dafür existiert keine normativ festgelegte Formel. Bis ISO 25785-1 vorliegt, ist eine begründete Abschätzung aus Körperhöhe, Masse, Gehgeschwindigkeit, Schrittlänge und Schwerpunktlage zu dokumentieren. Als Orientierung: rund zwei Meter in jede Richtung bei einem Roboter von etwa 1,7 m Höhe und 1,5 m/s. Eine Bodenneigung über fünf Grad erfordert eine gesonderte Betrachtung.
Wie hängen Maschinenverordnung und KI-Verordnung zusammen?
Beide greifen parallel. Die Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027. Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung folgen zum 2. Dezember 2027, eingebettete Hochrisiko-KI in Anhang-I-Produkten wie Maschinen zum 2. August 2028. Die KI-Fristen wurden über das Digital-Omnibus-Paket verschoben, die Maschinenverordnung nicht.
Was ist der Unterschied zu einem Cobot-Projekt?
Beim Cobot ist die Zelle definiert, der Arbeitsraum begrenzt und die Freischaltung stellt den sicheren Zustand her. Beim humanoiden System gilt keine dieser Annahmen. Die Nachweislogik für den Armkontakt ist dagegen dieselbe, sie ist im Beitrag zu kollaborierenden Roboterapplikationen beschrieben.
Grundlagen

Quellen und Normbezug

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang I Teil A, Anhang III und Anhang IV, anwendbar ab 20. Januar 2027
  • EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung
  • ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025: Robotik, Sicherheitsanforderungen
  • ISO/CD 25785-1: dynamisch stabile industrielle mobile Roboter, Entwurfsstand
  • ISO 13482 (in Revision), ISO 3691-4: Personal Care Robots, fahrerlose Flurförderzeuge
  • EN ISO 13849-1:2023, EN ISO 13849-2, IEC 62061: funktionale Sicherheit
  • EN 60204-1, EN ISO 13850, EN ISO 13855, EN ISO 13857
  • IEC 62443, prEN 50742: Cybersecurity und Schutz gegen Korrumpierung
  • Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847, KI-Verordnung (EU) 2024/1689
  • ANSI/A3 R15.06-2025 und TR R15.108 für den US-Markt

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Sicherheits- und Zulassungskonzept für humanoide Systeme

Wir entwickeln das Sicherheits- und Zulassungskonzept für humanoide und dynamisch stabile Robotersysteme: Normenzuordnung mit begründeten Lücken, Trennung von Autonomie- und Sicherheitsschicht, Sicherheitsfunktionen mit Performance Level und ein Nachweisplan, der die Fristen bis 2028 berücksichtigt.

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unverbindlich.