Humanoide Roboter in Verkehr bringen: Welche Normen greifen, wenn es noch keine gibt?
Humanoide Roboter kommen aus der Erprobung in erste industrielle Anwendungen. Rechtlich sind sie Maschinen und brauchen eine CE-Kennzeichnung, technisch fehlt ihnen die passende Norm. Dieser Beitrag ordnet, welche Regelwerke tatsächlich greifen, wo die Lücken liegen und wie ein Nachweis aufgebaut wird, der einer Prüfung standhält.
Lesezeit rund 14 Minuten. Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Stichtag Maschinenverordnung: noch 0 Tage bis zum 20. Januar 2027.
Über die A-Norm und die einschlägigen B-Normen, mit schriftlich begründeten Lücken. Der entscheidende konstruktive Hebel ist die Trennung der Steuerung in eine nicht sicherheitsgerichtete Autonomieschicht und eine deterministische, nicht lernende Sicherheitsschicht. Nur so bleibt die Maschine außerhalb der Kategorien von Anhang I Teil A der Maschinenverordnung, für die eine Benannte Stelle zwingend ist.
Grundlage: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, EN ISO 12100, ISO 10218-1/-2:2025, ISO/CD 25785-1, EN ISO 13849-1:2023, KI-Verordnung (EU) 2024/1689.Maschine ohne passende Norm
Ein humanoider Roboter, der in der EU in Verkehr gebracht wird, ist eine Maschine im Sinne des Produktsicherheitsrechts und benötigt eine CE-Kennzeichnung. Bis zum 19. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Für Neuinverkehrbringungen gibt es keine Übergangsfrist, es gilt das Datum des Inverkehrbringens.
Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern die Normenlage. Eine Typ-C-Norm, also eine Norm für genau diese Maschinenart, existiert nicht. Es gibt keine Tabelle mit zulässigen Werten, keine festgelegten Schutzabstände, keine erprobten Prüfverfahren für ein System, das auf zwei Beinen läuft, aktiv balanciert und sich in einer nicht abgegrenzten Umgebung bewegt.
Damit gilt das, was bei jeder Sondermaschine ohne C-Norm gilt: Die Sicherheit wird über EN ISO 12100 und die einschlägigen B-Normen hergeleitet, und die Entscheidung wird dokumentiert. Der Unterschied ist der Umfang der Lücken. Bei einer Sondermaschine fehlen einzelne Werte, hier fehlen ganze Prüfkonzepte.
Welche Normen greifen tatsächlich?
Keine dieser Normen deckt einen humanoiden Roboter vollständig ab. Zusammen ergeben sie den Rahmen, in dem der Nachweis geführt wird.
| Norm | Rolle | Status | Anwendbarkeit auf Humanoide |
|---|---|---|---|
| EN ISO 12100 | Typ A, Methodik der Risikobeurteilung | gültig | Voll anwendbar, methodische Grundlage des gesamten Nachweises |
| ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025 | Typ C, Industrieroboter und Roboteranwendungen | gültig | Nur teilweise anwendbar, da statische Stabilität des Systems unterstellt wird |
| ISO/TS 15066:2016 | Kraft- und Druckgrenzwerte für Kontakt | in ISO 10218-2:2025 aufgegangen | Grenzwerte bleiben Referenz, gelten aber für den Kontakt durch einen Roboterarm |
| ISO/CD 25785-1 | Sicherheitsanforderungen für dynamisch stabile industrielle mobile Roboter mit Beinen, Rädern oder anderer Fortbewegung | Committee Draft, CD-Konsultation seit 12.05.2026, Veröffentlichung erwartet 2026 bis 2027 | Die künftige Leitnorm, heute schon als Auslegungsgrundlage heranziehbar |
| ISO 13482 | Personal Care Robots | in Revision | Nicht für den industriellen Einsatz, methodisch aber lehrreich |
| ISO 3691-4 | Fahrerlose Flurförderzeuge | gültig | Analog nutzbar für Navigation, Verkehrswege und offene Betriebsumgebung |
| EN ISO 13849-1:2023, IEC 62061 | Funktionale Sicherheit, PL und SIL | gültig | Voll anwendbar auf die deterministische Sicherheitsschicht |
| EN 60204-1, EN ISO 13850, EN ISO 13855, EN ISO 13857 | Elektrische Ausrüstung, Not-Halt, Abstände | gültig | Anwendbar, Abstandsnormen nur eingeschränkt wegen des unbegrenzten Arbeitsraums |
| IEC 62443, prEN 50742 | Cybersecurity, Schutz gegen Korrumpierung | IEC 62443 gültig, prEN 50742 in Entwurf | Anwendbar, ab 2027 durch die Maschinenverordnung eingefordert |
| ANSI/A3 R15.06-2025, TR R15.108 | US-Markt, industrielle Roboter und legged robots | gültig | Relevant bei Export in die USA, inhaltlich als Referenz brauchbar |
Verbindlich sind ausschliesslich die jeweils genannten Normen in ihrer aktuellen Fassung. Der Status von ISO/CD 25785-1 ist ein Entwurfsstand, aus einem Committee Draft entsteht keine Vermutungswirkung. Prüfen Sie den Stand vor der Anwendung.
Die fünf Normenlücken
An diesen fünf Stellen greift kein bestehendes Prüfkonzept. Genau hier entscheidet sich, ob der Nachweis trägt.
1. Sturz und dynamische Stabilität
Das klassische Konzept der sicheren Freischaltung unterstellt, dass Energieabschaltung den sicheren Zustand herstellt. Bei einem aktiv balancierenden System gilt das Gegenteil: Ohne Energie wird es instabil und fällt um. Statt einer einfachen Freischaltung braucht es eine definierte Ablege- oder Docking-Sequenz, die den Roboter kontrolliert in eine stabile Lage bringt, bevor die Energie getrennt wird.
2. Kraftgrenzen gelten für den falschen Fall
Die biomechanischen Werte aus ISO 10218-2:2025 beschreiben den Kontakt durch einen Roboterarm mit begrenzter bewegter Masse. Sie beschreiben nicht den Ganzkörperaufprall eines fallenden Systems von typischerweise 60 bis 80 kg. Für diesen Lastfall existiert derzeit kein normativ festgelegter Grenzwert und kein anerkanntes Prüfverfahren.
3. Nicht-deterministisches Verhalten
EN ISO 13849 kennt keine Validierungsmethode für lernende oder sich entwickelnde Funktionen. Die Norm setzt voraus, dass sich eine Sicherheitsfunktion aus ihrer Struktur und ihren Bauteilkennwerten heraus bewerten lässt. Ein Verhalten, das sich im Betrieb ändert, entzieht sich dieser Systematik.
4. Unbegrenzter Arbeitsraum
Schutzabstände nach EN ISO 13855 und die Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung setzen definierte Zellen mit bekannten Zugangswegen voraus. Ein Roboter, der Hallengänge nutzt, Türen passiert und seinen Arbeitsraum selbst wählt, hat keine Zellgrenze, gegen die gerechnet werden könnte.
5. Energiespeicher
Hochenergie-Akkus mit hoher Leistungsdichte, Wechsel- und Ladevorgänge im laufenden Betrieb, thermische Risiken und mechanische Beschädigung im Sturzfall. Diese Gefährdungen sind aus anderen Produktbereichen bekannt, in der Roboternormung aber nicht in dieser Kombination behandelt.
Wie wird die Sturzzone überhaupt greifbar?
Es gibt hierzu noch keine normativ festgelegte Formel. Bis zur Veröffentlichung von ISO 25785-1 ist eine begründete Abschätzung zu dokumentieren, nachvollziehbar hergeleitet und in der Risikobeurteilung verankert.
In die Abschätzung gehen mindestens diese Größen ein:
- Schulterhöhe und Gesamthöhe des Systems,
- Gesamtmasse einschließlich Nutzlast und getragenem Ladungsträger,
- maximale Gehgeschwindigkeit in der jeweiligen Betriebsart,
- Schrittlänge und Schrittfrequenz,
- Lage des Schwerpunkts, auch im beladenen Zustand.
Als Orientierung hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Grundradius aus der Körperhöhe mit einem Sicherheitsfaktor, zuzüglich mindestens ein Meter Puffer für Stolper- und Fangbewegungen, weil ein fallendes System nicht senkrecht umkippt, sondern einen Ausfallschritt macht.
Ein Beispiel zur Einordnung, ausdrücklich als Orientierungswert und nicht als Bemessungsgrundlage: Ein Roboter von rund 1,7 m Höhe bei 1,5 m/s Gehgeschwindigkeit ergibt eine Sturzzone von etwa zwei Metern in jede Richtung. Bei geneigtem Untergrund vergrößert sie sich, eine Bodenneigung über fünf Grad erfordert eine gesonderte Betrachtung, ebenso Treppen, Rampen und Bühnen.
Die Sturzzone ist keine akademische Größe. Sie bestimmt, wo Personen sich während des Betriebs aufhalten dürfen, wie Verkehrswege geführt werden und wo Regale, Bedienplätze und Türen liegen dürfen.
Der entscheidende Hebel: KI darf keine Sicherheitsfunktion sein
An dieser Entscheidung hängt, ob eine Selbstzertifizierung möglich bleibt oder eine Benannte Stelle zwingend wird.
Anhang I Teil A der Maschinenverordnung führt unter anderem Sicherheitsbauteile sowie Maschinen mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung maschinellen Lernens, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten. Für diese Kategorien ist eine Benannte Stelle zwingend, eine Selbstzertifizierung ist ausgeschlossen. Die Systematik der Anhänge erklärt der Beitrag Anhang I statt Anhang IV.
Keine Drittprüfpflicht besteht dagegen für Software, die weder lern- noch weiterentwicklungsfähig ist und ausschliesslich bestimmte automatisierte Funktionen ausführt. Der Unterschied liegt also nicht darin, ob KI im System steckt, sondern ob KI eine Sicherheitsfunktion gewährleistet.
Daraus folgt die zweischichtige Architektur:
Autonomieschicht
KI, Wahrnehmung, Objekterkennung, Navigation, Aufgabenplanung, Greifstrategie. Diese Schicht darf lernen und sich weiterentwickeln. Sie ist ausdrücklich nicht sicherheitsgerichtet und wird auch nicht als solche deklariert. Sie stellt Anforderungen an die Sicherheitsschicht, die diese ablehnen darf.
Sicherheitsschicht
Deterministisch, nicht lernend, unabhängig von der Autonomieschicht. Sie überwacht Geschwindigkeit, Kraft und Moment, Arbeitsraum- und Zonengrenzen, sicheren Halt sowie das kontrollierte Ablegen bei Balanceverlust. Nachweis nach EN ISO 13849-1:2023, je nach Risiko PL d oder PL e. Diese Schicht kann jede Bewegung der Autonomieschicht begrenzen oder unterbinden.
Diese Trennung ist derzeit der einzige belastbare Weg zum Nachweis. Sie muss architektonisch echt sein, nicht nur dokumentarisch: getrennte Rechenpfade, getrennte Kanäle, keine Möglichkeit für die Autonomieschicht, Sicherheitsgrenzen zu verändern. Wie der PL je Funktion hergeleitet und belegt wird, steht im Beitrag zum Performance Level nach EN ISO 13849. Für den Kontaktfall mit dem Arm gelten dabei dieselben Messanforderungen wie bei kollaborierenden Roboterapplikationen.
Warum die Risikobeurteilung kein einmaliger Zustand mehr ist
Bei Maschinen mit sich entwickelndem und autonomem Verhalten verlangt die Maschinenverordnung, auch solche Risiken einzubeziehen, die erst nach dem Inverkehrbringen auftreten. Das ist ein Bruch mit der bisherigen Praxis, in der die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 den Zustand zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens beschreibt.
Praktisch bedeutet das dreierlei. Erstens muss die Risikobeurteilung geplante Softwareupdates und absehbare Verhaltensänderungen abdecken, nicht nur den Auslieferungsstand. Zweitens braucht es eine schriftliche Festlegung, wann eine Verhaltensänderung eine wesentliche Veränderung darstellt und damit eine neue Konformitätsbewertung auslöst. Drittens braucht es einen dokumentierten Freigabeprozess für jedes Update, mit Prüfschritten, Verantwortlichkeiten und Rückfallebene.
Die Abgrenzung ist dieselbe Frage wie bei klassischen Maschinen, nur häufiger: Der Beitrag Softwareupdate als wesentliche Veränderung beschreibt die Kriterien.
Welche weiteren Regelwerke greifen und wann
Vier Rechtsakte laufen parallel, mit unterschiedlichen Fristen. Für die Projektplanung ist die Reihenfolge entscheidend.
| Regelwerk | Relevanz | Frist |
|---|---|---|
| Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | CE-Kennzeichnung, grundlegende Sicherheitsanforderungen nach Anhang III, Konformitätsbewertung nach Anhang I Teil A | ab 20.01.2027 |
| Maschinenverordnung, Art. 50(1), Marktüberwachung | Zuständigkeiten und Sanktionen der Mitgliedstaaten | ab 20.10.2026 |
| Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 | Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen, danach volle Produktkonformität | Schwachstellenmeldung ab 11.09.2026, volle Konformität ab 11.12.2027 |
| KI-Verordnung (EU) 2024/1689, eigenständige Hochrisikosysteme nach Anhang III | Anforderungen an Datenqualität, Protokollierung, menschliche Aufsicht | 02.12.2027 |
| KI-Verordnung, eingebettete Hochrisiko-KI in Anhang-I-Produkten wie Maschinen | Zusammenspiel mit der Konformitätsbewertung nach Maschinenverordnung | 02.08.2028 |
Die Fristen der KI-Verordnung wurden über das Digital-Omnibus-Paket verschoben, die Maschinenverordnung wurde nicht verschoben. Der 20. Januar 2027 steht. Prüfen Sie den Stand der Rechtsakte vor der Anwendung, die Lage ist in Bewegung. Zum Zusammenspiel von Maschinenverordnung und Cybersecurity siehe MVO, Cybersecurity und CRA.
Realistische Einsatzfälle in Industrie und Intralogistik
- Behälterhandling zwischen Förderstrecke, Regal und Übergabestation
- Depalettieren und Umpacken bei wechselnden Gebindegrößen
- Kommissionierung im Bestandslager ohne bauliche Anpassung
- Maschinenbeschickung an Anlagen, die für Handbedienung ausgelegt sind
- Inspektions- und Kontrollgänge mit Kamera- und Sensorik-Nutzlast
- Nacht- und Randschichten, in denen keine oder wenige Personen anwesend sind
Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: In der Praxis überwiegen heute abgesperrte Bereiche oder eine zeitliche Trennung von Mensch und Maschine. Der Roboter arbeitet dort, wo niemand ist, oder dann, wenn niemand da ist. Echte Mensch-Roboter-Kollaboration mit humanoiden Systemen im Sinne eines gemeinsam genutzten Arbeitsbereichs ist derzeit die Ausnahme, nicht der Regelfall.
Das ist kein Argument gegen die Technologie, sondern eine Aussage über den Nachweisaufwand. Solange die Sturzzone nicht normativ beschrieben ist und für den Ganzkörperaufprall kein Grenzwert existiert, ist die räumliche oder zeitliche Trennung die Maßnahme, die sich sauber belegen lässt.
Sicherheits- und Zulassungsstrategie in sieben Schritten
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer die Architekturentscheidung erst nach der Softwareentwicklung trifft, zahlt sie doppelt.
Systemgrenzen und Verwendungsgrenzen festlegen
Bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Betriebsumgebung, Untergrund, Personengruppen, Nutzlast, Betriebsarten.
Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
Über alle Lebensphasen: Transport, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Einrichten, Störungsbeseitigung, Reinigung, Instandhaltung, Akkuwechsel, Außerbetriebnahme.
Normen zuordnen und Lücken schriftlich begründen
Je Gefährdung festhalten, welche Norm herangezogen wird, welche geprüft und verworfen wurde und wo keine Norm greift. Diese Begründung ist Teil der technischen Unterlagen.
Sicherheitsfunktionen definieren und PL festlegen
Geschwindigkeitsbegrenzung, Kraft- und Momentenbegrenzung, Zonenbegrenzung, sicherer Halt, kontrolliertes Ablegen bei Balanceverlust, Not-Halt. Je Funktion erforderlicher PL nach EN ISO 13849-1.
Architektur trennen in Autonomie und Sicherheit
Getrennte Pfade, getrennte Kanäle, keine Schreibrechte der Autonomieschicht auf Sicherheitsgrenzen. Diese Entscheidung fällt vor der Softwarearchitektur, nicht danach.
Prüf-, Validierungs- und Nachweisplan aufstellen
Was wird gemessen, was simuliert, was im Feldversuch belegt. Kraft- und Druckmessungen für den Armkontakt, Stabilitätsversuche, Ausfallszenarien, Validierung nach EN ISO 13849-2.
Technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung
Vollständige Unterlagen nach Anhang IV der Maschinenverordnung, Betriebsanleitung mit Restrisiken, Sturzzone und Verhaltensregeln, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung.
Häufige Fragen zu humanoiden Robotern
Braucht ein humanoider Roboter eine CE-Kennzeichnung?
Gibt es eine Norm speziell für humanoide Roboter?
Kann ich ISO 10218 einfach anwenden?
Brauche ich eine Benannte Stelle?
Warum reichen die bekannten Kraftgrenzwerte nicht?
Wie groß ist die Sturzzone?
Wie hängen Maschinenverordnung und KI-Verordnung zusammen?
Was ist der Unterschied zu einem Cobot-Projekt?
Quellen und Normbezug
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang I Teil A, Anhang III und Anhang IV, anwendbar ab 20. Januar 2027
- EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung
- ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025: Robotik, Sicherheitsanforderungen
- ISO/CD 25785-1: dynamisch stabile industrielle mobile Roboter, Entwurfsstand
- ISO 13482 (in Revision), ISO 3691-4: Personal Care Robots, fahrerlose Flurförderzeuge
- EN ISO 13849-1:2023, EN ISO 13849-2, IEC 62061: funktionale Sicherheit
- EN 60204-1, EN ISO 13850, EN ISO 13855, EN ISO 13857
- IEC 62443, prEN 50742: Cybersecurity und Schutz gegen Korrumpierung
- Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847, KI-Verordnung (EU) 2024/1689
- ANSI/A3 R15.06-2025 und TR R15.108 für den US-Markt
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Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unverbindlich.