Wer wird bei einer Anlage zum Hersteller
Die Herstellerrolle wird nicht vereinbart, sie ergibt sich aus dem, was jemand tut. Wer eine Anlage aus Einzelmaschinen zusammenfügt, wesentlich verändert oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt, ist Hersteller, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Das trifft in der Praxis besonders oft Betreiber.
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Die Herstellerrolle wird nicht vereinbart, sie ergibt sich aus dem, was jemand tut. Wer eine Anlage aus Einzelmaschinen zusammenfügt, wesentlich verändert oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt, ist Hersteller, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Das trifft in der Praxis besonders oft Betreiber.
Quellen: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Pflichten der Wirtschaftsakteure, Art. 3 Nr. 16; Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ (BMAS, BAuA, DGUV, VDMA, 2011); Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 3: Gefährdungsbeurteilung; EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung.Woran sich die Herstellerrolle entscheidet
Vier Fragen, die im Zweifel den Ausschlag geben.
Wer fügt zusammen
Das Verketten mehrerer Maschinen zu einer funktionalen Einheit begründet die Herstellerpflichten für die Gesamtanlage. Siehe Gesamt-CE bei verketteten Anlagen.
Wer verändert wesentlich
Ein Umbau, der neue Gefährdungen schafft oder ein bestehendes Risiko erhöht, lässt die Maschine rechtlich neu entstehen.
Wer bringt unter eigenem Namen in Verkehr
Ein Händler oder Generalunternehmer, der die Anlage unter eigenem Namen vertreibt, übernimmt die vollen Herstellerpflichten.
Wer trägt die Beweislast
Im Schadensfall zählt nicht, was gemeint war, sondern was dokumentiert ist. Eine frühzeitige, schriftliche Rollenklärung ist der wirksamste Schutz.
Welche Rolle hat welche Pflichten?
| Rolle | Wann sie greift | Wesentliche Pflichten |
|---|---|---|
| Hersteller | Entwickelt, baut oder fügt zur Einheit zusammen und bringt unter eigenem Namen in Verkehr | Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung |
| Bevollmächtigter | Vom Hersteller schriftlich beauftragt | Hält die technischen Unterlagen bereit, Ansprechpartner für Behörden. Übernimmt nicht die Konstruktionsverantwortung |
| Importeur | Bringt Maschinen aus Drittstaaten in den EU-Markt | Prüft, ob der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Trägt eigene Sorgfaltspflichten |
| Händler | Gibt Maschinen weiter, ohne sie zu verändern | Prüft Kennzeichnung und Begleitunterlagen. Wird Hersteller, sobald er unter eigenem Namen vertreibt oder verändert |
| Systemintegrator / GU | Fügt Einzelmaschinen zu einer funktionalen Einheit zusammen | Volle Herstellerpflichten für die Gesamtanlage, zusätzlich zu den Erklärungen der Einzellieferanten |
| Betreiber | Betreibt die Anlage | Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, Unterweisung, Prüfungen. Wird Hersteller, sobald er verkettet oder wesentlich verändert |
Werde ich als Betreiber unbeabsichtigt zum Hersteller?
Das ist der häufigste Fall in der Praxis, und er passiert selten bewusst. Typische Auslöser:
Sie kaufen mehrere Maschinen einzeln ein und lassen die Verkettung von Ihrer eigenen Instandhaltung oder von wechselnden Dienstleistern herstellen. Damit fügen Sie die Anlage zur funktionalen Einheit zusammen.
Sie erweitern eine bestehende Linie um eine zusätzliche Station und binden sie in die vorhandene Steuerung ein.
Sie führen einen Retrofit durch, bei dem die Steuerung getauscht oder eine Sicherheitsfunktion verändert wird.
Sie nehmen eine Anlage aus einem Drittstaat in Betrieb, für die keine gültige EU-Konformitätserklärung vorliegt.
In all diesen Fällen entstehen Herstellerpflichten für den veränderten oder neu geschaffenen Umfang: Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Wie kläre ich die Rolle vor Projektbeginn?
Lieferumfang je Lieferant schriftlich abgrenzen
Welche Bauteile, welche Schnittstellen, welche Sicherheitsfunktionen, und was ausdrücklich nicht enthalten ist.
Verantwortung für die Gesamtanlage benennen
Eine Partei muss die Gesamt-Konformitätserklärung vertraglich schulden. Bleibt das offen, fällt die Rolle auf den Betreiber zurück.
Zuständigkeit für das übergeordnete Sicherheitskonzept festlegen
Zonenkonzept, Not-Halt-Bereiche, Verhalten beim Wiederanlauf, dieser Punkt fällt am häufigsten zwischen die Gewerke.
Erklärungstyp je Lieferung festlegen
Konformitätserklärung bei vollständigen Maschinen, Einbauerklärung plus Montageanleitung bei unvollständigen Maschinen.
Übergabe der technischen Unterlagen vereinbaren
Der Hersteller der Gesamtanlage braucht die Unterlagen der Einzelmaschinen für seine eigene Akte.
Regelung für spätere Erweiterungen aufnehmen
Wer bewertet eine zusätzliche Station oder ein zusätzliches Fahrzeug, und wer aktualisiert die Gesamterklärung?
Was ändert sich mit der Maschinenverordnung ab 2027?
Die Rollen selbst bleiben im Kern erhalten, werden aber deutlicher ausformuliert. Die Maschinenverordnung beschreibt die Pflichten von Hersteller, Bevollmächtigtem, Importeur und Händler ausführlicher als die Maschinenrichtlinie und benennt sie als eigenständige Wirtschaftsakteure.
Neu ist vor allem die gesetzliche Definition der wesentlichen Veränderung in Art. 3 Nr. 16. Sie macht den Übergang vom Betreiber zum Hersteller nachvollziehbarer, und damit auch leichter überprüfbar.
Für Betreiber heißt das praktisch: Der Punkt, ab dem eigene Eingriffe Herstellerpflichten auslösen, ist ab 2027 klarer bestimmt als bisher. Dokumentieren Sie Änderungen an Ihren Anlagen entsprechend sorgfältig.
Die Dokumente selbst erstellen
Für die Beurteilung in diesem Beitrag brauchen Sie Erfahrung. Für das Erstellen der Unterlagen danach brauchen Sie vor allem ein Werkzeug, das die Normvorgaben kennt. Dafür gibt es Kaidoc.app: geführt, normbasiert und über Ihre Maschinen hinweg wiederverwendbar.
Dort finden Sie die vollständige Rollenübersicht mit den Pflichten von Hersteller, Importeur, Händler, Integrator und Betreiber.
Häufige Fragen zu Wer wird zum Hersteller?
Was ist der Unterschied zwischen Betreiber- und Herstellerpflichten?
Muss ich trotz CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Kann ich die Herstellerrolle vertraglich abwälzen?
Was ist, wenn mein Lieferant nur eine Einbauerklärung liefert?
Quellen und Normbezug
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Pflichten der Wirtschaftsakteure, Art. 3 Nr. 16
- Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ (BMAS, BAuA, DGUV, VDMA, 2011)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 3: Gefährdungsbeurteilung
- EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Herstellerrolle im Projekt klären lassen
Wenn strittig ist, wer die Anlage verantwortet, hilft eine externe Einordnung. Wir klären die Rollen, benennen die Pflichten je Beteiligtem und dokumentieren das Ergebnis belastbar.
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unverbindlich.