Gesamt-CE bei verketteten Anlagen: wann es nötig ist
Ob mehrere Maschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen werden, ist keine Formfrage. Die Antwort verschiebt die Herstellerpflichten, oft auf den Integrator oder den Betreiber. In Intralogistik und Fördertechnik wird diese Entscheidung selten bewusst getroffen, sondern stellt sich heraus, wenn die Behörde fragt.
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Ob mehrere Maschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen werden, ist keine Formfrage. Die Antwort verschiebt die Herstellerpflichten, oft auf den Integrator oder den Betreiber. In Intralogistik und Fördertechnik wird diese Entscheidung selten bewusst getroffen, sondern stellt sich heraus, wenn die Behörde fragt.
Quellen: Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ (BMAS, BAuA, DGUV, VDMA, 2011); Maschinenverordnung (EU) 2023/1230; Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig bis 19.01.2027); EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung.Was hier fachlich entschieden werden muss
Die Kriterien sind bekannt. Ihre Anwendung auf die konkrete Anlage ist die Aufgabe.
Der gemeinsame Zweck
Ob mehrere Maschinen ein gemeinsames Ziel verfolgen, ist bei einer Kommissionierlinie offensichtlich und bei parallel betriebenen Zellen strittig. Die Begründung gehört dokumentiert.
Die sicherheitstechnische Verknüpfung
Ein gemeinsamer Not-Halt allein begründet noch keine Gesamtheit. Entscheidend ist, ob ein Ereignis an einer Maschine eine Reaktion an einer anderen auslösen muss.
Die Rolle des Zusammenfügenden
Wer verkettet, wird in aller Regel Hersteller der Gesamtanlage. Siehe Wer wird bei einer Anlage zum Hersteller.
Die Restrisiken der Verkettung
Übergabestellen und geteilte Verfahrwege gehören zu keiner Einzelmaschine. Diese Gefährdungen muss jemand eigenständig bewerten.
Welche vier Kriterien müssen erfüllt sein?
Räumlich zusammenhängend angeordnet
Die Maschinen stehen in einem funktionalen räumlichen Zusammenhang. Getrennte Hallen oder Standorte sprechen dagegen.
Prozesstechnisch und funktional verbunden
Die Maschinen wirken an einem gemeinsamen Produktionsprozess mit. Das Werkstück oder Fördergut durchläuft sie nacheinander.
Steuerungstechnisch über eine übergeordnete Steuerung verbunden
Eine gemeinsame Steuerungsebene koordiniert die Einzelmaschinen. Eine reine Datenanbindung an ein ERP- oder Lagerverwaltungssystem genügt dafür nicht.
Sicherheitstechnisch eine Einheit
Die Schutzeinrichtungen wirken über Maschinengrenzen hinweg. Ein Eingriff an einer Stelle beeinflusst den sicheren Zustand der anderen.
Alle vier Kriterien müssen gleichzeitig vorliegen. Das ist der entscheidende Punkt, an dem die meisten Fehleinschätzungen entstehen.
Macht ein gemeinsamer Not-Halt schon eine Gesamtheit?
Nein.
Ein gemeinsamer Not-Halt-Kreis über mehrere Maschinen ist nach dem Interpretationspapier ausdrücklich keine hinreichende Bedingung. Er begründet für sich genommen eine geringfügige Verkettung. Die Einzelmaschinen behalten ihre eigene CE-Kennzeichnung, und es entsteht keine neue Gesamtmaschine.
Das Missverständnis ist verbreitet, weil der gemeinsame Not-Halt als sichtbarstes Zeichen einer Verbindung wahrgenommen wird. Entscheidend ist aber, ob eine übergeordnete Steuerung den Prozess koordiniert und die Sicherheitstechnik über die Maschinengrenzen hinweg zu einer Einheit verschmilzt.
Wie prüfe ich das für meine Anlage?
Was bedeutet das an einer typischen Förderlinie?
Beispiel: Ein Palettierer, eine Umreifungsmaschine und eine Stretchwickelanlage sind über Rollenförderer verbunden. Jede Maschine hat ein eigenes CE-Zeichen.
Variante A, geringfügige Verkettung: Jede Maschine läuft mit eigener Steuerung, das Fördergut wird nur weitergereicht, es gibt lediglich einen gemeinsamen Not-Halt. Die Einzel-CE bleiben. Der Betreiber bewertet die Übergabestellen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung.
Variante B, Gesamtheit: Eine übergeordnete SPS taktet die drei Maschinen aufeinander ab, Schutztüren an der Umreifung stoppen auch den Palettierer, und die Schutzeinrichtungen sind zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept mit Zonen verschaltet. Damit sind alle vier Kriterien erfüllt: Es entsteht eine neue Gesamtmaschine mit eigener Risikobeurteilung, eigener Betriebsanleitung und eigener Konformitätserklärung.
Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist keine Frage der Anlagengröße, sondern der Steuerungs- und Sicherheitsarchitektur.
Müssen die Einzelmaschinen ihr eigenes CE behalten?
Die CE-Kennzeichnung der Einzelmaschinen wird durch ein Gesamt-CE nicht ungültig und muss nicht entfernt werden. Sie bezieht sich weiterhin auf die jeweilige Maschine in ihrem eigenen Lieferumfang.
Die Gesamt-Konformitätserklärung tritt daneben und deckt die Anlage als funktionale Einheit ab, insbesondere alles, was erst durch die Verkettung entsteht: Übergabestellen, gemeinsame Zugangsbereiche, das übergeordnete Sicherheitskonzept und die Wechselwirkungen zwischen den Maschinen.
Die Dokumentation der Einzelmaschinen wird Bestandteil der technischen Unterlagen der Gesamtanlage. Der Hersteller der Gesamtheit darf sich auf die Konformität der Einzelmaschinen stützen, muss aber die Schnittstellen selbst bewerten.
Die Dokumente selbst erstellen
Für die Beurteilung in diesem Beitrag brauchen Sie Erfahrung. Für das Erstellen der Unterlagen danach brauchen Sie vor allem ein Werkzeug, das die Normvorgaben kennt. Dafür gibt es Kaidoc.app: geführt, normbasiert und über Ihre Maschinen hinweg wiederverwendbar.
Dort finden Sie den Entscheidungsbaum zu den BMAS-Kriterien und die Dokumentenübersicht für die Gesamtanlage.
Häufige Fragen zu Gesamt-CE für verkettete Anlagen
Wer wird Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen?
Reicht eine Datenverbindung zum Lagerverwaltungssystem als übergeordnete Steuerung?
Gilt das Interpretationspapier auch unter der Maschinenverordnung ab 2027?
Was passiert, wenn ich die Gesamtheit übersehe?
Quellen und Normbezug
- Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ (BMAS, BAuA, DGUV, VDMA, 2011)
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig bis 19.01.2027)
- EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ist Ihre Anlage eine Gesamtheit von Maschinen?
Wir ordnen Ihre Anlage ein, klären die Herstellerrolle und sagen Ihnen, welche Unterlagen die Gesamtanlage braucht. Besonders bei Intralogistik, Fördertechnik und AutoStore-Systemen.
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unverbindlich.