Intralogistik · Verantwortung

CE-Verantwortung bei AKL und Shuttle-Systemen

Automatisierte Lagersysteme werden fast nie von einem einzigen Hersteller geliefert. Regalbediengerät, Shuttle, Fördertechnik, Behälterroboter und Steuerung kommen aus verschiedenen Häusern. Wer am Ende die Erklärung für die Gesamtanlage unterschreibt, ist die Frage, die im Projekt oft zu spät gestellt wird.

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CE-Verantwortung bei AKL und Shuttle-Systemen

Automatisierte Lagersysteme werden fast nie von einem einzigen Hersteller geliefert. Regalbediengerät, Shuttle, Fördertechnik, Behälterroboter und Steuerung kommen aus verschiedenen Häusern. Wer am Ende die Erklärung für die Gesamtanlage unterschreibt, ist die Frage, die im Projekt oft zu spät gestellt wird.

Quellen: Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ (BMAS, BAuA, DGUV, VDMA, 2011); Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16 (wesentliche Veränderung), Anhang III; EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung; EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; EN 60204-1: Elektrische Ausrüstung von Maschinen.
Beurteilung

Was Sie in einem Lagerprojekt klären müssen

Aus der Projekterfahrung mit AutoStore, AKL und Fördertechnik.

Wer ist Systemlieferant, wer nur Zulieferer

Wer die Gesamtanlage projektiert und in Betrieb nimmt, ist regelmäßig Hersteller. Ein Lieferant einzelner Module ist es nicht, er schuldet aber eine Einbauerklärung.

Welche Unterlagen fehlen erfahrungsgemäß

Einbauerklärungen einzelner Module, der Nachweis der Sicherheitsfunktionen über Systemgrenzen hinweg und die Betriebsanleitung der Gesamtanlage.

Die Normlücke ist der Regelfall

Für viele Lagersysteme gibt es keine passende C-Norm. Siehe Normen für AKL, Shuttle-Systeme und Behälterroboter.

Der Betreiber wird schneller Hersteller als gedacht

Eine nachträglich ergänzte Station oder ein eigener Umbau reicht dafür oft aus.

Grundlagen

Wer stellt die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage aus?

Ein automatisches Kleinteilelager oder Shuttle-System ist im CE-rechtlichen Sinn fast nie ein einzelnes Produkt. Es besteht aus der Lagerstruktur mit ihren Behälterrobotern, den Übergabestationen, vor- und nachgelagerter Fördertechnik, Arbeitsplätzen, einer übergeordneten Steuerung und meist einem Lagerverwaltungssystem. Diese Teile stammen typischerweise von verschiedenen Lieferanten.

Derjenige, der diese Teile zu einer funktionalen Einheit zusammenfügt und sie als Ganzes in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, ist Hersteller der Gesamtanlage. Er führt die Risikobeurteilung über die Gesamtanlage, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an.

In der Praxis ist das der Systemintegrator oder der Generalunternehmer. Wird die Anlage ohne Generalunternehmer beschafft, etwa weil der Betreiber Lagertechnik, Fördertechnik und Steuerung einzeln einkauft und die Gewerke selbst koordiniert, geht diese Rolle auf den Betreiber über. Das passiert häufig unbeabsichtigt.

Einordnung

Welche Rolle hat welche Pflicht?

Rolle Typische Lieferung CE-Pflicht
Systemlieferant Lagerstruktur, Behälterroboter, Übergabestationen, Robotersteuerung Konformitäts- oder Einbauerklärung für den eigenen Lieferumfang, Montageanleitung, Schnittstellenbeschreibung
Lieferant Fördertechnik Stetigförderer, Übergabestellen Konformitäts- oder Einbauerklärung für den eigenen Lieferumfang
Systemintegrator / GU Zusammenbau, übergeordnete Steuerung, Sicherheitskonzept Risikobeurteilung der Gesamtanlage, EU-Konformitätserklärung Gesamtanlage, CE-Zeichen, Betriebsanleitung Gesamtanlage
Betreiber Betrieb der Anlage Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. Wird zum Hersteller, sobald er selbst verkettet oder verändert

Die Tabelle zeigt die übliche Aufteilung. Maßgeblich ist immer die vertragliche Ausgestaltung und wer die Teile tatsächlich zur Einheit verbindet.

Im Detail

Wie stelle ich fest, wer in meinem Projekt Hersteller ist?

Schritt 1
Gibt es einen Generalunternehmer, der die Gesamtanlage vertraglich als funktionsfähige Einheit schuldet?
JaDer GU ist Hersteller der Gesamtanlage und stellt die Gesamt-Konformitätserklärung aus.
NeinWeiter zu Schritt 2.
Schritt 2
Beauftragen Sie mehrere Lieferanten einzeln und koordinieren die Schnittstellen selbst?
JaSie werden Hersteller der Gesamtanlage, mit allen Pflichten aus Risikobeurteilung, Dokumentation und Konformitätserklärung.
NeinWeiter zu Schritt 3.
Schritt 3
Liefert ein einzelner Lieferant alles inklusive Sicherheitskonzept über alle Gewerke?
JaDieser Lieferant ist Hersteller. Lassen Sie sich die Gesamt-Konformitätserklärung geben, nicht nur Einzelerklärungen.
NeinDie Zuständigkeit ist ungeklärt. Klären Sie sie vor Vertragsschluss schriftlich, sonst fällt sie im Zweifel auf Sie zurück.
Praxis

Welche Unterlagen sollte ich mir vom Lieferanten geben lassen?

Konformitäts- oder Einbauerklärung für den gelieferten Umfang

Bei unvollständigen Maschinen eine Einbauerklärung plus Montageanleitung, nicht eine Konformitätserklärung.

Beschreibung des abgedeckten Lieferumfangs

Explizit: welche Bauteile, welche Schnittstellen, was ausdrücklich nicht enthalten ist.

Sicherheitsrelevante Schnittstellendaten

Signale an den Übergabestellen, erreichter Performance Level der bereitgestellten Sicherheitsfunktionen, Reaktionszeiten.

Angewandte Normen mit Ausgabestand

Ohne Ausgabestand ist die Angabe für Ihre eigene Risikobeurteilung nicht verwertbar.

Restrisiken und Annahmen

Welche Schutzmaßnahmen setzt der Lieferant beim Integrator oder Betreiber voraus?

Abgrenzung

Was ist der häufigste Fehler in solchen Projekten?

  • Der Betreiber sammelt Einzel-Konformitätserklärungen der Lieferanten und hält das Thema damit für erledigt. Für die Gesamtanlage existiert dann keine Erklärung und keine Risikobeurteilung.
  • Die Schnittstelle zwischen Lagersystem und Fördertechnik wird sicherheitstechnisch von keinem der beiden Lieferanten verantwortet.
  • Nachträglich ergänzte Roboter oder zusätzliche Ports werden als Ersatzteil behandelt, obwohl sie die Anlage verändern.
  • Das übergeordnete Sicherheitskonzept über alle Gewerke fehlt, weil jeder Lieferant nur seinen eigenen Bereich betrachtet hat.
Selbst erstellen

Die Dokumente selbst erstellen

Für die Beurteilung in diesem Beitrag brauchen Sie Erfahrung. Für das Erstellen der Unterlagen danach brauchen Sie vor allem ein Werkzeug, das die Normvorgaben kennt. Dafür gibt es Kaidoc.app: geführt, normbasiert und über Ihre Maschinen hinweg wiederverwendbar.

Dort finden Sie die Rollenübersicht und die Liste der Unterlagen, die Sie sich von jedem Lieferanten geben lassen sollten.

FAQ

Häufige Fragen zu CE bei AKL und Shuttle-Systemen

Bringt der Systemlieferant selbst ein CE-Zeichen an?
Der Systemlieferant erklärt die Konformität seines eigenen Lieferumfangs. Eine Erklärung für Ihre Gesamtanlage inklusive Fördertechnik, Arbeitsplätzen und übergeordneter Steuerung ist damit nicht abgedeckt. Es liegt keine öffentlich zitierfähige Herstellerdokumentation vor; verlassen Sie sich deshalb nicht auf Analogieschlüsse, sondern lassen Sie sich den Lieferumfang schriftlich abgrenzen.
Werde ich als Betreiber wirklich zum Hersteller, wenn ich selbst koordiniere?
Ja. Wer Maschinen zu einer funktionalen Einheit verbindet und diese in Betrieb nimmt, übernimmt die Herstellerpflichten für diese Einheit. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Teile selbst gebaut oder nur eingekauft haben.
Reicht eine gemeinsame Not-Halt-Verkettung für ein Gesamt-CE?
Nein. Ein gemeinsamer Not-Halt allein ist nach dem BMAS/BAuA-Interpretationspapier eine geringfügige Verkettung und begründet keine Gesamtheit von Maschinen. Alle vier Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Ändert sich die Zuständigkeit durch die Maschinenverordnung ab 2027?
Die Grundlogik bleibt: Hersteller ist, wer in Verkehr bringt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verschärft aber die Anforderungen an Dokumentation, wesentliche Veränderung und Cybersecurity. Anlagen, die über den 20.01.2027 hinaus in Betrieb genommen werden, sollten Sie frühzeitig danach ausrichten.
Grundlagen

Quellen und Normbezug

  • Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ (BMAS, BAuA, DGUV, VDMA, 2011)
  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16 (wesentliche Veränderung), Anhang III
  • EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung
  • EN ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
  • EN 60204-1: Elektrische Ausrüstung von Maschinen

Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

CE-Koordination für Ihr Lagerprojekt

Wir übernehmen die CE-Koordination über alle Gewerke hinweg, von der Einordnung der Anlage bis zur Konformitätserklärung. Mit besonderer Erfahrung in AutoStore, AKL und Fördertechnik.

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unverbindlich.