MVO-Schnellcheck
Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werdenAcht Fragen, Ergebnis sofort: Sie sehen, wo die Maschinenverordnung für Ihre typische Maschine andere Anforderungen stellt als die Maschinenrichtlinie und was jetzt konkret zu tun ist.
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Der Check
Antworten Sie spontan, aus der Sicht Ihrer typischen Maschine. Ein „Ja“ ist kein Fehler. Es zeigt nur, wo die Maschinenverordnung andere Anforderungen stellt als die Maschinenrichtlinie.
Ihr Ergebnis
Beantworten Sie alle 8 Fragen. Die passende Stufe wird hier markiert.
Solide Ausgangslage
Der Umstieg ist überwiegend formal: Struktur der Betriebsanleitung nach Anhang III, Angaben der Konformitätserklärung nach Anhang V, Aufbau der technischen Unterlagen nach Anhang IV.
Handlungsbedarf
Ihre Risikobeurteilung deckt Themen noch nicht ab, die die MVO verlangt. Rechnen Sie mit einer Überarbeitung von Risikobeurteilung und Anleitung und mit Abstimmungsbedarf bei Ihren Zulieferern.
Dringender Handlungsbedarf
Sie haben mehrere Baustellen gleichzeitig: Software, Verkettung und Zulieferdokumentation. Das lässt sich nicht in vier Wochen nachziehen. Fangen Sie jetzt an.
Prüfen Sie, ob Konformitätserklärung und Normenliste schon zur Maschinenverordnung passen. Das geht schnell und schafft Klarheit für alle Folgeprojekte.
Lassen Sie Risikobeurteilung und Betriebsanleitung gegen die neuen Anforderungen prüfen. Sie erhalten eine Lückenliste mit konkreten Maßnahmen.
Lassen Sie Ihre komplette CE-Dokumentation nach Maschinenverordnung prüfen oder sprechen Sie direkt mit uns über Ihre Projekte.
Was jetzt konkret zu tun ist
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01
Bestandsaufnahme
Welche Projekte werden ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht? Nur diese müssen nach MVO bewertet werden. Maschinen, die vorher rechtmäßig nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht neu bewertet werden.
Bestandsmaschinen ab 2027 → -
02
Risikobeurteilung erweitern
Die Bewertung nach DIN EN ISO 12100 um Manipulation, Fernzugriff und Softwarefehler ergänzen (Anhang III, Nr. 1.1.9 und 1.2.1).
Risikobeurteilungs-Check → -
03
Betriebsanleitung umstellen
Struktur und Pflichtangaben nach Anhang III, Nr. 1.7.4. Die digitale Bereitstellung ist zulässig. Verlangt der Kunde beim Kauf eine Papierfassung, liefern Sie diese kostenlos innerhalb eines Monats.
Betriebsanleitungs-Check → -
04
Anhang I prüfen
Teil A oder Teil B entscheidet, ob eine benannte Stelle eingebunden werden muss. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Anhang I statt Anhang IV → -
05
Zulieferer in die Pflicht nehmen
Anforderungskatalog für Einbauerklärung, Montageanleitung und sicherheitsrelevante Kenndaten: vertraglich geregelt, nicht per Zuruf.
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06
Unterlagen neu ordnen
Konformitätserklärung nach Anhang V, technische Unterlagen nach Anhang IV. Einmal sauber aufgesetzt, trägt die Struktur alle Folgeprojekte.
CE-Doku-Check nach MVO →
Lieber direkt sprechen? Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Projekte gemeinsam ein, vom Konstrukteur, kein Vertrieb.
Erstgespräch anfragen →Der MVO-Schnellcheck dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ihre Antworten werden nur in Ihrem Browser ausgewertet und nicht übertragen.