CE-Check · kostenlos

MVO-Schnellcheck

Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden

Acht Fragen, Ergebnis sofort: Sie sehen, wo die Maschinenverordnung für Ihre typische Maschine andere Anforderungen stellt als die Maschinenrichtlinie und was jetzt konkret zu tun ist.

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  • Ergebnis sofort

Der Check

Antworten Sie spontan, aus der Sicht Ihrer typischen Maschine. Ein „Ja“ ist kein Fehler. Es zeigt nur, wo die Maschinenverordnung andere Anforderungen stellt als die Maschinenrichtlinie.

Hat Ihre Maschine einen Netzwerkanschluss, WLAN, Mobilfunk oder eine Fernwartungsverbindung?
Können Parameter, Rezepte oder Sicherheitseinstellungen über HMI, USB-Anschluss oder Netzwerk verändert werden?
Werden Software- oder Firmware-Updates nach der Auslieferung eingespielt, auch durch Kunden oder Zulieferer?
Sind Sicherheitsfunktionen über Software realisiert (F-CPU, PROFIsafe, CIP Safety, Sicherheitskamera)?
Verketten Sie Module mehrerer Lieferanten zu einer Anlage, die als Gesamtheit von Maschinen in Verkehr geht?
Übernehmen Sie Anleitungen und Konformitätsunterlagen Ihrer Zulieferer unverändert in Ihre Dokumentation?
Könnte eine Ihrer Maschinen unter Anhang I fallen (z. B. Pressen, Schutzeinrichtungen, Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen)?
Bauen Sie Bestandsmaschinen beim Kunden um, erweitern Sie sie oder steigern Sie ihre Leistung?

Zählen Sie Ihre „Ja“-Antworten. Die Auswertung steht direkt darunter.

Ihr Ergebnis

Beantworten Sie alle 8 Fragen. Die passende Stufe wird hier markiert.

0 bis 2 × Ja

Solide Ausgangslage

Der Umstieg ist überwiegend formal: Struktur der Betriebsanleitung nach Anhang III, Angaben der Konformitätserklärung nach Anhang V, Aufbau der technischen Unterlagen nach Anhang IV.

3 bis 5 × Ja

Handlungsbedarf

Ihre Risikobeurteilung deckt Themen noch nicht ab, die die MVO verlangt. Rechnen Sie mit einer Überarbeitung von Risikobeurteilung und Anleitung und mit Abstimmungsbedarf bei Ihren Zulieferern.

6 bis 8 × Ja

Dringender Handlungsbedarf

Sie haben mehrere Baustellen gleichzeitig: Software, Verkettung und Zulieferdokumentation. Das lässt sich nicht in vier Wochen nachziehen. Fangen Sie jetzt an.

Was jetzt konkret zu tun ist

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Welche Projekte werden ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht? Nur diese müssen nach MVO bewertet werden. Maschinen, die vorher rechtmäßig nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht neu bewertet werden.

    Bestandsmaschinen ab 2027 →
  2. 02

    Risikobeurteilung erweitern

    Die Bewertung nach DIN EN ISO 12100 um Manipulation, Fernzugriff und Softwarefehler ergänzen (Anhang III, Nr. 1.1.9 und 1.2.1).

    Risikobeurteilungs-Check →
  3. 03

    Betriebsanleitung umstellen

    Struktur und Pflichtangaben nach Anhang III, Nr. 1.7.4. Die digitale Bereitstellung ist zulässig. Verlangt der Kunde beim Kauf eine Papierfassung, liefern Sie diese kostenlos innerhalb eines Monats.

    Betriebsanleitungs-Check →
  4. 04

    Anhang I prüfen

    Teil A oder Teil B entscheidet, ob eine benannte Stelle eingebunden werden muss. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

    Anhang I statt Anhang IV →
  5. 05

    Zulieferer in die Pflicht nehmen

    Anforderungskatalog für Einbauerklärung, Montageanleitung und sicherheitsrelevante Kenndaten: vertraglich geregelt, nicht per Zuruf.

  6. 06

    Unterlagen neu ordnen

    Konformitätserklärung nach Anhang V, technische Unterlagen nach Anhang IV. Einmal sauber aufgesetzt, trägt die Struktur alle Folgeprojekte.

    CE-Doku-Check nach MVO →
Einschätzung aus der Praxis: Maßgeblich ist das Inverkehrbringen, nicht der Auftragseingang. Projekte, die über den 20.01.2027 hinauslaufen, planen Sie besser heute schon nach MVO. Ein Wechsel mitten im Projekt ist teurer als der Vorlauf.

Lieber direkt sprechen? Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Projekte gemeinsam ein, vom Konstrukteur, kein Vertrieb.

Erstgespräch anfragen →

Der MVO-Schnellcheck dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ihre Antworten werden nur in Ihrem Browser ausgewertet und nicht übertragen.