Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Knutec Ingenieurdienstleistungen, Heinrich Knutas, Pilgerpfad 28A, 64823 Groß-Umstadt (nachfolgend „Knutec“). Sie gelten insbesondere für:

  1. Ingenieurdienstleistungen, Konstruktion und Engineering,
  2. CE-Koordination, Risikobeurteilung und Beratung, auch zur Umstellung auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230,
  3. technische Dokumentation,
  4. Schulungen und Workshops,
  5. Online-Checks, die über www.knutec.de bestellt werden (CE-Check),
  6. kostenlose Angebote wie Normfinder, MVO-Schnellcheck und Checklisten.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Knutec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(5) Für die Nutzung der Software Kaidoc.app gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss bei individuellen Aufträgen

(1) Für Leistungen nach § 1 Abs. 1 Buchstabe a bis d gilt: Angebote von Knutec sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Knutec in Text- oder Schriftform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Angebote, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die Knutec vor Vertragsschluss übergibt, bleiben Eigentum von Knutec und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Vertragsschluss bei Online-Checks

(1) Online-Checks werden auf www.knutec.de mit Leistungsbeschreibung und Festpreis angeboten. Der Auftraggeber wählt einen Check, macht die erforderlichen Angaben, lädt seine Unterlagen hoch und bestätigt, dass er als Unternehmer bestellt und diese AGB akzeptiert.

(2) Mit dem Klick auf die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ kommt der Vertrag über den gewählten Online-Check zustande. Knutec bestätigt den Eingang unmittelbar mit einer Auftragsnummer auf der Website und zusätzlich per E-Mail.

(3) Sind die hochgeladenen Unterlagen für den gewählten Check offensichtlich ungeeignet, unlesbar oder so unvollständig, dass eine Prüfung nicht sinnvoll möglich ist, kann Knutec innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang vom Vertrag zurücktreten. Dem Auftraggeber entstehen in diesem Fall keine Kosten.

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Bei individuellen Aufträgen ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Bei Online-Checks ergibt er sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Check-Seite zum Zeitpunkt der Bestellung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereit.

(3) Der Auftraggeber lädt nur Unterlagen hoch oder übergibt nur Unterlagen, zu deren Weitergabe er berechtigt ist, und stellt sicher, dass diese frei von Schadsoftware sind.

(4) Knutec ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Unterauftragnehmer sowie technische Hilfsmittel einzusetzen, einschließlich softwaregestützter Auswertungen. Die fachliche Bewertung und die Freigabe von Ergebnissen erfolgen durch Knutec.

§ 5 Besondere Bedingungen für Online-Checks

(1) Ein Online-Check ist eine Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und erkennbare Lücken. Er ersetzt keine Besichtigung oder Prüfung der Maschine vor Ort, keine Validierung von Sicherheitsfunktionen, kein Konformitätsbewertungsverfahren und keine Rechtsberatung.

(2) Mit dem Prüfbericht bestätigt Knutec nicht die Konformität der Maschine. Die Verantwortung für die Konformität und die CE-Kennzeichnung verbleibt beim Hersteller.

(3) Normen werden als fachliche Referenz herangezogen. Ausgabestände sind vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im Amtsblatt der Europäischen Union zu prüfen, sofern im Prüfbericht nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(4) Knutec bearbeitet Online-Checks zeitnah. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde. Die Bearbeitung beginnt mit dem vollständigen Eingang der Unterlagen und verlängert sich um die Zeit, in der Rückfragen an den Auftraggeber offen sind.

(5) Hochgeladene Unterlagen werden vertraulich behandelt, ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags verwendet und spätestens 90 Tage nach Auftragseingang automatisch gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftraggeber sollte eigene Kopien seiner Unterlagen behalten.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei individuellen Aufträgen sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Online-Checks gilt der auf der Check-Seite zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Festpreis. Die Rechnung wird mit dem Prüfbericht übermittelt und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Knutec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

§ 7 Termine und höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungstermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Streik, Materialmangel oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen Knutec zu einer angemessenen Fristverlängerung. Wird die Leistung infolge solcher Umstände unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist Knutec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 8 Haftung

(1) Knutec haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Knutec nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen leistet Knutec Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Knutec Nachbesserung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von Knutec erstellten Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Dokumentationen und Prüfberichte unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.

(2) Prüfberichte aus Online-Checks darf der Auftraggeber intern nutzen und in unveränderter Form an eigene Kunden, Behörden und benannte Stellen weitergeben.

(3) Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veränderung oder Vervielfältigung bedarf der Zustimmung von Knutec.

§ 11 Kostenlose Angebote

(1) Kostenlose Angebote wie der Normfinder, der MVO-Schnellcheck oder Checklisten dienen der unverbindlichen ersten Orientierung. Sie ersetzen keine Prüfung und keine Beratung im Einzelfall.

(2) Für kostenlose Angebote haftet Knutec nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 12 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen technischen, geschäftlichen oder sonstigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den jeweiligen Vertragszweck zu verwenden. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.