Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Knutec Ingenieurdienstleistungen, Heinrich Knutas, Pilgerpfad 28A, 64823 Groß-Umstadt (nachfolgend „Knutec“). Sie gelten insbesondere für:
- Ingenieurdienstleistungen, Konstruktion und Engineering,
- CE-Koordination, Risikobeurteilung und Beratung, auch zur Umstellung auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230,
- technische Dokumentation,
- Schulungen und Workshops,
- den kostenlosen MVO-Check, für den Unterlagen über www.knutec.de hochgeladen werden,
- kostenlose Angebote wie Normfinder und Checklisten.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Knutec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(5) Für die Nutzung der Software Kaidoc.app gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Knutec erstellt Angebote individuell, in der Regel als Festpreisangebot per E-Mail. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Knutec in Text- oder Schriftform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Über die Website werden keine kostenpflichtigen Bestellungen angenommen.
(3) Angebote, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die Knutec vor Vertragsschluss übergibt, bleiben Eigentum von Knutec und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Kostenloser MVO-Check
(1) Über www.knutec.de kann der Auftraggeber Unterlagen zu einer Maschine oder Anlage hochladen und einen kostenlosen MVO-Check anfordern. Durch das Hochladen entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag und keine Zahlungspflicht.
(2) Knutec sichtet die Unterlagen im Hinblick auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und übermittelt zeitnah einen Kurzbefund per E-Mail. Ein Anspruch auf den Kurzbefund oder auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht.
(3) Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt Knutec im Anschluss ein Festpreisangebot per E-Mail. Für einen daraus entstehenden Auftrag gilt § 2.
(4) Sind die hochgeladenen Unterlagen offensichtlich ungeeignet, unlesbar oder unvollständig, kann Knutec den Check ablehnen oder Unterlagen nachfordern.
§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(2) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereit.
(3) Der Auftraggeber lädt nur Unterlagen hoch oder übergibt nur Unterlagen, zu deren Weitergabe er berechtigt ist, und stellt sicher, dass diese frei von Schadsoftware sind.
(4) Knutec ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Unterauftragnehmer sowie technische Hilfsmittel einzusetzen, einschließlich softwaregestützter Auswertungen. Die fachliche Bewertung und die Freigabe von Ergebnissen erfolgen durch Knutec.
§ 5 Kurzbefund, Prüfberichte und Unterlagen
(1) Kurzbefund und Prüfbericht sind eine Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und erkennbare Lücken. Sie ersetzen keine Besichtigung oder Prüfung der Maschine vor Ort, keine Validierung von Sicherheitsfunktionen, kein Konformitätsbewertungsverfahren und keine Rechtsberatung.
(2) Mit Kurzbefund oder Prüfbericht bestätigt Knutec nicht die Konformität der Maschine. Die Verantwortung für die Konformität und die CE-Kennzeichnung verbleibt beim Hersteller.
(3) Normen werden als fachliche Referenz herangezogen. Ausgabestände sind vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im Amtsblatt der Europäischen Union zu prüfen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(4) Hochgeladene Unterlagen werden vertraulich behandelt, ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet und spätestens 30 Tage nach Eingang automatisch gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung ausdrücklich vereinbart ist. Auf Wunsch schließen die Parteien vorab eine Geheimhaltungsvereinbarung. Der Auftraggeber sollte eigene Kopien seiner Unterlagen behalten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Knutec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
§ 7 Termine und höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungstermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Streik, Materialmangel oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen Knutec zu einer angemessenen Fristverlängerung. Wird die Leistung infolge solcher Umstände unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist Knutec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 8 Haftung
(1) Knutec haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Knutec nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei Werkleistungen leistet Knutec Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Knutec Nachbesserung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von Knutec erstellten Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen, Dokumentationen und Prüfberichte unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.
(2) Kurzbefunde und Prüfberichte darf der Auftraggeber intern nutzen und in unveränderter Form an eigene Kunden, Behörden und benannte Stellen weitergeben.
(3) Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veränderung oder Vervielfältigung bedarf der Zustimmung von Knutec.
§ 11 Kostenlose Angebote
(1) Kostenlose Angebote wie der Normfinder, der kostenlose MVO-Check oder Checklisten dienen der unverbindlichen ersten Orientierung. Sie ersetzen keine Prüfung und keine Beratung im Einzelfall.
(2) Für kostenlose Angebote haftet Knutec nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 12 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen technischen, geschäftlichen oder sonstigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den jeweiligen Vertragszweck zu verwenden. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.