Digitale Bereitstellung, Cybersecurity und KI
Die Maschinenverordnung erlaubt die digitale Betriebsanleitung, aber sie knüpft daran Pflichten, die es in sich haben. Der zweite Punkt ist unangenehmer: Cybersecurity wird Teil der Maschinensicherheit, und die konkretisierende Norm EN 50742 ist noch nicht veröffentlicht. Diese Seite beantwortet beides, mit dem aktuellen Stand der Normung und mit dem, was Sie schon heute ohne fertige Norm tun können.
Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Stichtag Maschinenverordnung: noch 0 Tage bis zum 20. Januar 2027.
Betriebsanleitung und Konformitätserklärung dürfen ab dem 20. Januar 2027 rein digital bereitgestellt werden. Die Bedingungen sind allerdings streng: Die Unterlagen müssen online verfügbar sein, für die voraussichtliche Lebensdauer der Maschine, mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen. Verlangt der Käufer beim Kauf eine Papierfassung, muss sie innerhalb eines Monats kostenlos geliefert werden. Ein Datenträger allein genügt nicht. Parallel wird Cybersecurity Teil der Maschinensicherheit: Sicherheitsrelevante Steuerungsfunktionen müssen gegen Korrumpierung geschützt sein, gegen unbeabsichtigte wie gegen böswillige Eingriffe.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1230, Anhang III. Ergänzend: Leitfaden der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie, Edition 2.3 (April 2024).Was digitale Bereitstellung voraussetzt
Digital heißt nicht formlos. Diese vier Punkte müssen erfüllt sein, sonst ist die Anleitung nicht ordnungsgemäß bereitgestellt.
Dauerhaft online verfügbar
Über die voraussichtliche Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch 10 Jahre ab Inverkehrbringen. Eine Projektseite, die nach Gewährleistungsende abgeschaltet wird, reicht nicht.
Herunterladbar und speicherbar
Der Nutzer muss die Unterlagen abspeichern und ausdrucken können. Eine reine Ansicht ohne Downloadmöglichkeit erfüllt die Anforderung nicht.
Papierfassung auf Verlangen
Verlangt der Käufer beim Kauf eine Papierfassung, muss sie innerhalb eines Monats kostenlos geliefert werden. Dafür braucht es einen definierten Prozess, nicht nur guten Willen.
Sicherheitsinformationen für Verbraucher in Papier
Bei Maschinen für nichtprofessionelle Nutzer müssen die Sicherheitsinformationen weiterhin in Papierform beiliegen.
Der Stand bei der Norm zum Schutz gegen Korrumpierung
Die Anforderung steht in der Verordnung, die konkretisierende Norm ist noch nicht veröffentlicht. Das ist der Grund, warum viele Hersteller hier gerade auf der Stelle treten.
Die drei Schutzebenen und was sie praktisch bedeuten
So ist der Normentwurf aufgebaut. Die Maßnahmen sind aus der IT bekannt, neu ist, dass sie an der Maschine und in der Risikobeurteilung landen.
Systemhärtung und Zugriffsschutz
Offene Ports und laufende Dienste auf das Notwendige reduzieren. Sicherheitsrelevante Parameter gegen unbefugte Änderung schützen, also starke Authentifizierung statt eines Standardpassworts, das im Schaltschrank klebt. In der Praxis heißt das: eigene Konten je Person statt Sammelkonto, Rollen mit abgestuften Rechten, und Mehrfaktor-Authentifizierung überall dort, wo von außen zugegriffen wird.
Integrität der Kommunikation
Die Steuerung muss erkennen können, ob Daten von der Stelle kommen, von der sie zu kommen vorgeben, und ob sie unterwegs verändert wurden. Dafür arbeitet der Entwurf mit kryptografischen Prüfsummen und Signaturen. Erkennt die Maschine eine Verletzung, muss sie in einen sicheren Zustand gehen. Genau dieser Punkt macht Security zum Thema der funktionalen Sicherheit.
Software-Integrität und Updates
Nur vom Hersteller signierte Software soll starten, das ist der Secure-Boot-Gedanke. Dazu ein definierter Update-Prozess, der die funktionale Sicherheit während und nach dem Update erhält. Siehe Software-Update und wesentliche Veränderung.
Der Schwachpunkt in der Praxis
Das IFA benennt USB- und Netzwerkschnittstellen zur Fernwartung als das größte Risiko. Wer nur einen Punkt angehen kann, fängt dort an: Fernwartungszugänge inventarisieren, absichern und protokollieren.
Das Zusammenspiel mit dem Cyber Resilience Act und die Frage, welcher Rechtsakt wann greift, ordnet der ausführliche Beitrag ein.
MVO, Cybersecurity und CRA →Digitale Bereitstellung, Cybersecurity und KI
Darf die Betriebsanleitung künftig rein digital geliefert werden?
Genügt ein USB-Stick oder eine mitgelieferte CD?
Wer gilt als nichtprofessioneller Nutzer?
Wie berücksichtigt die Maschinenverordnung die Digitalisierung?
Ist die Norm zum Schutz gegen Korrumpierung schon veröffentlicht?
Was verlangt die Maschinenverordnung konkret zum Schutz vor Korrumpierung?
Welche Schutzmaßnahmen erwartet die künftige EN 50742?
Wie hängen EN 50742 und IEC 62443 zusammen?
Was kann ich jetzt tun, solange die Norm nicht veröffentlicht ist?
Wo finde ich Hilfestellung zur Cybersecurity?
Quellen und Normbezug
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, Anhang III, insbesondere Abschnitt 1.1.9
- Leitfaden der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie, Edition 2.3 (April 2024)
- prEN 50742: Schutz von Maschinen gegen Korrumpierung, Entwurf vom 15. Januar 2026, Veröffentlichung für November 2026 erwartet
- IFA: Prüfgrundsatz GS-IFA-M25, Schutz gegen Korrumpierung, 31. August 2026
- DIN IEC/TR 63074: Cybersicherheit in Verbindung mit funktionaler Sicherheit
- IEC 62443-4-1, 62443-3-3 und 62443-4-2 als alternativer Nachweisweg
- DGUV FBHM-Aktuell 102 und 133
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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