CE-Verantwortung bei fahrerlosen Transportsystemen
Fahrerlose Transportfahrzeuge werden als fertige Produkte mit eigenem CE-Zeichen geliefert. Das verleitet zu der Annahme, damit sei die Sache erledigt. Sie ist es nicht: Das System aus Fahrzeugen, Leitsteuerung, Verkehrsregelung und Umgebung ist ein eigenes Produkt, und niemand liefert es fertig mit.
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Fahrerlose Transportfahrzeuge werden als fertige Produkte mit eigenem CE-Zeichen geliefert. Das verleitet zu der Annahme, damit sei die Sache erledigt. Sie ist es nicht: Das System aus Fahrzeugen, Leitsteuerung, Verkehrsregelung und Umgebung ist ein eigenes Produkt, und niemand liefert es fertig mit.
Quellen: DIN EN ISO 3691-4:2023-12: Flurförderzeuge, fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme; VDMA Fachverband Fördertechnik und Intralogistik: Broschüre zur CE-Kennzeichnung von FTF und FTS; Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16; EN ISO 12100 · EN ISO 13849-1 · EN 60204-1.Was beim FTS beurteilt werden muss
Die Gefährdungen entstehen dort, wo das einzelne Fahrzeug nicht mehr zuständig ist.
Das System, nicht das Fahrzeug
Verkehrsregelung, Vorfahrt, Begegnungsverkehr und das Verhalten bei Ausfall der Leitsteuerung sind Systemeigenschaften. Das Fahrzeug-CE deckt sie nicht ab.
Die Umgebung gehört dazu
Fahrwege, Kreuzungen mit Fußgängern, Übergabestellen an stationäre Fördertechnik und Brandschutztüren bestimmen das Risiko mit.
Jede Flottenerweiterung ist zu prüfen
Mehr Fahrzeuge auf derselben Fläche verändern das Verkehrsaufkommen. Siehe Umbau als wesentliche Veränderung.
Schutzfelder allein reichen nicht
Personenerkennung ist eine Sicherheitsfunktion mit einem erforderlichen Performance Level. Der Nachweis gehört in die Dokumentation.
Wo verläuft die Grenze zwischen Fahrzeug und System?
| Ebene | Umfang | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Fahrzeug (FTF) | Fahrzeug mit Antrieb, Personenschutzsensorik, Lastaufnahme | Fahrzeughersteller: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung |
| Leitsteuerung | Auftragsverwaltung, Verkehrsregelung, Zuweisung von Fahrwegen | Systemlieferant |
| Infrastruktur | Fahrwege, Ladestationen, Übergabestationen, Tore und Aufzüge | Integrator gemeinsam mit dem Betreiber |
| FTS als Gesamtsystem | Alle Ebenen im Zusammenwirken am konkreten Einsatzort | Wer zusammenfügt und in Betrieb nimmt: Integrator oder Betreiber |
Die CE-Kennzeichnung des Fahrzeugs deckt das Gesamtsystem nicht ab. Das ist die häufigste Fehlannahme bei FTS-Projekten.
Was ist das Problem bei Plug-and-Play-Erweiterungen?
Fahrerlose Transportsysteme werden bewusst so beworben, dass sich zusätzliche Fahrzeuge scheinbar ohne Aufwand ergänzen lassen. Technisch stimmt das oft, sicherheitstechnisch ist es eine Veränderung des Systems.
Ein zusätzliches Fahrzeug verändert die Verkehrsdichte auf den Fahrwegen, die Belegung von Engstellen und Kreuzungen, das Verhalten an Übergabestationen und die Auslastung von Ladeplätzen. Gefährdungen, die bei drei Fahrzeugen beherrscht waren, können bei acht Fahrzeugen neu bewertet werden müssen.
Dasselbe gilt für Änderungen an den Fahrwegen: eine neue Route durch einen Bereich mit Fußgängerverkehr ist sicherheitstechnisch eine andere Anlage, auch wenn sich an den Fahrzeugen nichts geändert hat.
Prüfen Sie deshalb jede Erweiterung wie eine mögliche wesentliche Veränderung, nicht wie eine Beschaffung.
Was muss ich bei einer Flottenerweiterung prüfen?
Verkehrsdichte und Engstellen
Wie verändern sich Begegnungsfälle an Kreuzungen, in Gängen und an Toren?
Fahrwege durch Personenbereiche
Neue oder geänderte Routen im Mischverkehr mit Fußgängern und Staplern gesondert bewerten.
Kompatibilität der Personenschutzsensorik
Bringen die neuen Fahrzeuge denselben Schutzumfang und dieselben Reaktionszeiten mit wie die bestehenden?
Leitsteuerung und Verkehrsregelung
Ist die Steuerung für die höhere Fahrzeugzahl ausgelegt, und bleibt das Verhalten bei Störungen definiert?
Schnittstellen zu Gebäudetechnik
Tore, Brandschutztüren, Aufzüge, sichere Ansteuerung und Verhalten bei Ausfall.
Aktualisierung der Dokumentation
Risikobeurteilung des Gesamtsystems, Betriebsanleitung und gegebenenfalls Konformitätserklärung fortschreiben.
Welche Norm gilt für fahrerlose Flurförderzeuge?
Einschlägig ist DIN EN ISO 3691-4:2023-12 für fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme. Sie behandelt sowohl das Fahrzeug als auch Anforderungen an den Betriebsbereich.
Daneben gelten die üblichen Grundlagen: EN ISO 12100 für die Risikobeurteilung, EN ISO 13849-1 für die Steuerungssicherheit der Sicherheitsfunktionen und EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung.
Der VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik hat außerdem eine kostenfreie Broschüre zur CE-Kennzeichnung von FTF und FTS veröffentlicht. Sie ist als Praxisleitfaden für die Rollenabgrenzung hilfreich, ersetzt aber keine eigene Bewertung.
Für Behälterroboter in kubischen Lagersystemen ist EN ISO 3691-4 nicht anwendbar, dort greift eine andere Normlage.
Die Dokumente selbst erstellen
Für die Beurteilung in diesem Beitrag brauchen Sie Erfahrung. Für das Erstellen der Unterlagen danach brauchen Sie vor allem ein Werkzeug, das die Normvorgaben kennt. Dafür gibt es Kaidoc.app: geführt, normbasiert und über Ihre Maschinen hinweg wiederverwendbar.
Dort finden Sie die Abgrenzung zwischen Fahrzeug und System und die Unterlagen, die für beides vorliegen müssen.
Häufige Fragen zu CE bei fahrerlosen Transportsystemen
Reicht die CE-Kennzeichnung der einzelnen Fahrzeuge?
Ist das Hinzufügen eines Fahrzeugs eine wesentliche Veränderung?
Wer ist verantwortlich, wenn der Betreiber Fahrzeuge selbst nachbestellt?
Gilt EN ISO 3691-4 auch für autonome mobile Roboter (AMR)?
Quellen und Normbezug
- DIN EN ISO 3691-4:2023-12: Flurförderzeuge, fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme
- VDMA Fachverband Fördertechnik und Intralogistik: Broschüre zur CE-Kennzeichnung von FTF und FTS
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16
- EN ISO 12100 · EN ISO 13849-1 · EN 60204-1
Normausgabestände und harmonisierte Fassungen ändern sich laufend. Prüfen Sie Normnummern und Ausgabestände vor der Anwendung gegen den aktuellen Stand im EU-Amtsblatt. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
FTS-Projekt sicherheitstechnisch begleiten lassen
Wir beurteilen fahrerlose Systeme im Verbund mit ihrer Umgebung und übernehmen die CE-Koordination zwischen Fahrzeuglieferant, Fördertechnik und Betreiber.
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unverbindlich.